Fallbeispiele aus unserer Praxis: Privatinsolvenz

Hier zeigen wir Ihnen einige echte, anonymisierte Fälle unserer Mandanten. So sehen Sie, welche Wege in die Schulden und wieder hinaus möglich sind!

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Die Mandantin ist Angestellte im medizinischen Bereich, hat zwei minderjährige Kinder und ist geschieden. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 33.000 EUR bei sieben Gläubigern. Sie war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Die Tatsache, dass die Mandantin ein geringes Nettoeinkommen hat sowie zwei minderjährige Kinder zu vorsorgen hat, führt dazu, dass ihr auch während des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens der volle Lohn ohne Abzüge verbleibt. Sie liegt insofern unter der Pfändungsgrenze. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass sie auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Wuppertal
  • Wohnort der Schuldnerin: Solingen
  • Anzahl der Gläubiger: 7
  • Höhe der Gesamtschulden: 33.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Targobank AG, Rechtsanwalt, Westdeutscher Rundfunk
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Der Mandant ist angestellter Taxifahrer, verheiratet und hat zwei minderjährige Kinder. Im Laufe der Zeit summierten sich die Schulden auf einen Betrag von ca. 27.000 EUR. Er war nicht mehr in der Lage die Gläubiger zu bedienen. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts. Die Tatsache, dass der Mandant ein geringes Nettoeinkommen hat, eine unterhaltsberechtigte Ehefrau sowie zwei minderjährige Kinder zu vorsorgen hat, führt dazu, dass ihm auch während des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens der volle Lohn ohne Abzüge verbleibt. Er liegt insofern unter der Pfändungsgrenze. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass er auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldner: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 13
  • Höhe der Gesamtschulden: 27.000EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.100 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Düsseldorf, Vodafone, Commerzbank
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Die Mandantin ist aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig. Bei einer kreditgebenden Bank hat sie Verbindlichkeiten, welche sie aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse nicht mehr tilgen kann.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Köln erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Aufgrund der Arbeitsunfähigkeit und des damit zusammenhängen geringen Einkommens bleibt ihr während dem Insolvenzverfahren bzw. der anschließenden Wohlverhaltensphase das volle Einkommen zur freien Verfügung. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass sie auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort der Schuldnerin: Köln
  • Anzahl der Gläubiger: 1
  • Höhe der Gesamtschulden: 20.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.500 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank
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Die Mandantin ist Angestellte und hatte in den letzten Jahren durch diverse Fehlentscheidungen einen Schuldenberg von ca. ca. 21.000 EUR angehäuft, die sie mit ihrem Gehalt nicht mehr bedienen konnte. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Die Tatsache, dass die Mandantin ein geringes Nettoeinkommen hat und zwei Kinder zu vorsorgen hat, führt dazu, dass ihr auch während des dreijährigen Privatinsolvenzverfahrens der volle Lohn ohne Abzüge verbleibt. Sie liegt insofern unter der Pfändungsgrenze. Gleichzeitig mit Einreichung des Antrags auf Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens haben wir beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt, so dass sie auch keine Verfahrenskosten zahlen muss.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldner: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 34
  • Höhe der Gesamtschulden: 21.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.500 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Deutscher Inkasso-Dienst, DERTOUR Deutschland GmbH, E-Plus Service GmbH & Co. KG, FitX Deutschland GmbH, Otto GmbH & Co. KG, Klarna Bank AG, BFS finance GmbH u.a.
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Der Mandant ist angestellter Elektroniker und hatte in den letzten Jahren durch diverse Fehlentscheidungen einen Schuldenberg von ca. 85.000 EUR angehäuft, die er mit seinem Gehalt nicht mehr bedienen konnte. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Köln erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Köln
  • Wohnort des Schuldner: Gummersbach
  • Anzahl der Gläubiger: 23
  • Höhe der Gesamtschulden: 85.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.300 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Paypal, Santander Consumer Bank, Allianz, Techniker Krankenkasse, Amazon, Drillisch Online GmbH, N26 Bank GmbH, Telefonica Germany GmbH & Co. KG
  • Mehr zum Fall: Fallbeispiel

Der Mandant ist Angestellter und hatte in den letzten Jahren durch diverse Fehlentscheidungen einen Schuldenberg von 95.000 EUR angehäuft, die er mit seinem Gehalt nicht mehr bedienen konnte. Es drohten Kontopfändungen und die Pfändung des Gehalts.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort des Schuldner: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 11
  • Höhe der Gesamtschulden: 95.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.200 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Düsseldorf, Vodafone, Barclays, Targobank, Arzt
  • Mehr zum Fall: Fallbeispiel

Nach einer Scheidung blieb die Mandantin mit 175.000 EUR Verbindlichkeiten zurück. Zudem drohten Kontopfändungen.

Unsere Lösung: Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldnerin: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 18
  • Höhe der Gesamtschulden: 175.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 1.600 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Commerzbank, GEZ, Targobank, Vodafone, Zalando, Otto, Amazon, Sparkasse Düsseldorf

DerDer Mandant ist Ehemann und Alleinverdiener. Er hatte zwei Darlehen aufgenommen und konnte sie mit seinem Einkommen nicht mehr bedienen. Es drohten Kontopfändungen und eine Gehaltspfändung.

Unsere Lösung: Aufgrund des Einkommens sowie der Tatsache, dass es eine unterhaltsberechtigte Ehefrau sowie zwei minderjährige Kinder gibt, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Krefeld erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Hier interessant: Aufgrund der Unterhaltspflichten und den aktuellen Pfändungsgrenzen kann der Mandant auch während der Privatinsolvenz über sein gesamtes Nettoeinkommen frei verfügen, es gib keine Abzüge.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Krefeld
  • Wohnort des Schuldners: Krefeld
  • Anzahl der Gläubiger: 2
  • Höhe der Gesamtschulden: 65.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.400 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Targobank, Santander Bank

Die Mandantin ist alleinerziehende Mutter von zwei minderjährigen Kindern. Nach der Trennung blieb die Mandantin auf Schulden sitzen. U.a. Forderungen aus einem Bankdarlehen, aber auch Forderungen aus zahlreichen Käufen im Online-Handel. Es drohten Kontopfändungen und eine Gehaltspfändung.

Unsere Lösung: Aufgrund des Einkommens sowie der Tatsache, dass es zwei unterhaltsberechtigte Kinder gibt, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Duisburg erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte. Hier interessant: Aufgrund der Unterhaltspflichten gegenüber den eigenen Kindern und den aktuellen Pfändungsgrenzen kann die Mandantin auch während der Privatinsolvenz über ihr gesamtes Nettoeinkommen frei verfügen, es gib keine Abzüge.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Duisburg
  • Wohnort der Schuldnerin: Duisburg
  • Anzahl der Gläubiger: 12
  • Höhe der Gesamtschulden: 45.000 EUR
  • Nettoeinkommen der Schuldnerin: 2.000 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Santander Bank, Otto, Zalando, Vodafone, Klarna

Der Mandant aus Solingen ist angestellter Arbeitnehmer. Im Laufe der letzten Jahre häufte er einen Schuldenberg in Höhe von ca. 55.000 EUR an.

Unsere Lösung: Da es bei dem konkreten Einkommen auf lange Zeit nicht möglich wäre, den Schuldenberg abzuzahlen, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Wuppertal (zuständig für in Solingen lebende Schuldner) erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Wuppertal
  • Wohnort der Schuldners: Solingen
  • Anzahl der Gläubiger: 7
  • Höhe der Gesamtschulden: 55.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: 2.000 EUR
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Stadtsparkasse Solingen, Amazon, Klarna, Targobank

Der Mandant aus Düsseldorf war lange Zeit angestellter Arbeitnehmer. Nach dem Jobverlust empfängt er aktuell Bürgergeld. Die Schuldenhöhe beläuft sich auf ca. 25.000 EUR.

Unsere Lösung: Da es bei dem aktuellen Einkommen (Bürgergeld) auf längere Zeit nicht möglich wäre, den Schuldenberg abzuzahlen, haben wir eine Privatinsolvenz empfohlen. Wir führten den außergerichtlichen Einigungsversuch durch und bereiteten anschließend den Insolvenzantrag vor, der vom Amtsgericht Düsseldorf erfolgreich zu der Eröffnung einer Privatinsolvenz führte.

Ergebnis: Nach 36 Monaten Restschuldbefreiung, Ruhe vor den Gläubigern und ein schuldenfreier Neuanfang.

Weitere Details:

  • Zuständiges Insolvenzgericht: Düsseldorf
  • Wohnort der Schuldners: Düsseldorf
  • Anzahl der Gläubiger: 5
  • Höhe der Gesamtschulden: 25.000 EUR
  • Nettoeinkommen des Schuldners: Bürgergeld
  • Auszug der Namen der Gläubiger: Privatpersonen, Santander Bank, O2, Vodafone

Häufige Fragen zur Privatinsolvenz (FAQ)

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Deutschland, das überschuldeten Privatpersonen (also Verbrauchern) die Möglichkeit gibt, sich von ihren Schulden zu befreien – auch dann, wenn sie diese nicht vollständig zurückzahlen können.

Ziel der Privatinsolvenz:

Das Hauptziel ist die Restschuldbefreiung – also ein wirtschaftlicher Neuanfang für die betroffene Person nach einer bestimmten Zeit, in der sie ihre finanziellen Möglichkeiten genutzt hat, um zumindest einen Teil ihrer Schulden zu tilgen.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz:

  • Natürliche Person, die keine selbstständige Tätigkeit mehr ausübt oder deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
  • Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit (Schulden können nicht mehr innerhalb von drei Wochen beglichen werden).
  • Es muss vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein (z. B. durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt).
  • Falls dieser Einigungsversuch scheitert, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden.
Der Unterschied zwischen Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und Regelinsolvenz liegt hauptsächlich in der Zielgruppe, im Verfahrensablauf und den Voraussetzungen.

Privatinsolvenz: Für Verbraucher (also Privatpersonen), z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose.

Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Unternehmen. Auch ehemals Selbstständige, wenn sie viele Gläubiger (mehr als 20) oder offene Arbeitnehmerforderungen haben.

Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – und die Regelinsolvenz sind zwei unterschiedliche Formen des Insolvenzverfahrens in Deutschland, die sich vor allem in ihrer Zielgruppe, im Ablauf und in den gesetzlichen Anforderungen unterscheiden.

Die Privatinsolvenz richtet sich an nicht selbstständig tätige Personen, also typischerweise an Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder Arbeitslose. Auch ehemalige Selbstständige können die Privatinsolvenz durchlaufen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne oder Sozialabgaben) bestehen. Im Gegensatz dazu ist die Regelinsolvenz für selbstständig Tätige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie für Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter vorgesehen. Auch ehemalige Selbstständige mit komplexeren Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern müssen in der Regel das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.

Ein wesentlicher Unterschied liegt im Verfahrensablauf: Bei der Privatinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend vorgeschrieben. Erst wenn dieser scheitert und dies von einer geeigneten Stelle (z. B. Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt) bescheinigt wird, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das Gericht auch einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Die Regelinsolvenz sieht hingegen keinen verpflichtenden Einigungsversuch vor – das Verfahren wird unmittelbar durch einen Antrag beim Insolvenzgericht eingeleitet.

Auch die Komplexität des Verfahrens unterscheidet sich deutlich: Die Privatinsolvenz folgt einem stark vereinfachten und standardisierten Ablauf, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar ist. Die Regelinsolvenz hingegen kann je nach Art und Umfang des Unternehmens sehr viel umfangreicher und individueller gestaltet sein. Sie beinhaltet häufig auch betriebswirtschaftliche Analysen, Verwertungen von Firmenvermögen sowie unter Umständen die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Insolvenzverwalter.

Beide Verfahren haben jedoch ein gemeinsames Ziel: die Restschuldbefreiung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist diese in beiden Verfahren grundsätzlich nach drei Jahren möglich – unabhängig von der Höhe der Schulden oder der Quote, die an die Gläubiger zurückgezahlt wurde. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase sind bestimmte Obliegenheiten einzuhalten, z. B. die Abgabe des pfändbaren Einkommens, die Mitwirkung bei der Aufklärung der Vermögensverhältnisse und die Verpflichtung, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Privatinsolvenz ein vereinfachtes Verfahren für überschuldete Verbraucher darstellt, während die Regelinsolvenz für komplexere wirtschaftliche Verhältnisse – etwa bei Selbstständigen oder Unternehmen – vorgesehen ist. Beide Wege führen jedoch im Idealfall zu einem wirtschaftlichen Neuanfang und zur Entlastung von erdrückenden Schulden.

Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Eine Privatinsolvenz kann ratsam sein, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist, ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt. In sehr vielen Fällen bei uns in der Praxis ist die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz der beste Weg schuldenfrei zu werden. Die liegt einfach formuliert daran, dass man nach 3 Jahren schuldenfrei wird, was bei einer wenn überhaupt möglichen Ratenzahlung an die Gläubiger, sehr selten der Fall wäre. Hinzu kommt, dass die Schulden eher von Tag zu Tag durch weitere Kosten und Zinsen anwachsen. Ob für Sie eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist, erfahren Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch mit uns.
Grundsätzlich können sowohl Rechtsanwälte als auch qualifizierte Schuldnerberatungsstellen für Sie die Privatinsolvenz in die Wege leiten. Schuldnerberatungsstellen haben jedoch häufig sehr lange Wartezeiten. Weiterhin ist uns aufgefallen, dass die Bearbeitung oft nicht gut ist und z.B. eher Ratenzahlungslösungen vorgeschlagen werden in Fällen, bei denen die Privatinsolvenz der weitaus bessere Weg ist. Bei uns müssen Sie zudem nicht warten, Sie erhalten umgehend einen Termin.
Faustregel: Das private Insolvenzverfahren kostet bei einem Schuldner, der in ein Verbraucherinsolvenzverfahren gehört zwischen 1.000 EUR und 1.500 EUR bei einem Schuldner, der ins Regelinsolvenzverfahren gehört, etwa 2000 EUR. Die genaue Höhe der Kosten ist jedoch abhängig vom Umfang des Verfahrens, insbesondere der Anzahl der Gläubiger und der Schuldenhöhe. Fragen Sie bei uns einfach unverbindlich nach.
Wer übernimmt bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt die Kosten? Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Wir bieten allerdings je nach individueller Einkommenssituation flexible Möglichkeiten diese Kosten zu zahlen, etwa eine monatliche Ratenzahlung parallel zur Bearbeitung des Insolvenzverfahrens.
Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanzielle „neu beginnen“. Das zuständige Amtsgericht erlässt einen sog. Beschluss zur Restschuldbefreiung und Sie sind damit schuldenfrei. Eintragungen in der Schufa werden gelöscht.
Ob die Privatinsolvenz der richtige Weg ist, finden wir in einem ersten Gespräch heraus. Hierfür müssen nur einige Fragen beantwortet werden. Seien Sie auf jeden Fall vorsichtig bei „Internetangeboten für eine Schuldenregulierung“.

Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:

„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich erhöhen durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt. Etwas anderes kann hier gelten, wenn der Mandant in der Lage ist einen höheren Einmalbetrag aufzubringen, z.B. durch ein Privatdarlehen von Bekannten, Freunden oder Familie, wobei dieses ja dann auch zurückgezahlt werden muss. Da Schuldner hierzu regelmäßig jedoch nicht in der Lage sind, ist die Privatinsolvenz meistens der bessere Weg.“

Grundsätzlich gilt Folgendes: Das zu beachtende Gesetz – die Insolvenzordnung (kurz InsO) – sieht keine Höchstanzahl von Insolvenzen für eine Person vor. Rein theoretisch könnte ein Schuldner also immer und immer wieder das Verfahren durchlaufen. Es gibt jedoch durchaus „Wartezeiten“ zu beachten.
Ja, auch Schulden beim Finanzamt werden von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst. Die Höhe der Verbindlichkeiten beim Finanzamt spielen dabei keine Rolle, es können 5.000 EUR sein oder aber 500.000 EUR.
Ja. Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und strafrechtliche Geldstrafen werden nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst. Umfasst werden allerdings z.B. die sonstigen Kosten eines vorherigen Strafverfahrens, wie z.B. Gerichtskosten etc.
Sie dürfen während der Privatinsolvenz keine neuen Schulden machen. Sollten Sie arbeitslos sein, so haben Sie zudem die Obliegendheit sich ausreichend und nachweisbar um neue Arbeit zu kümmern.
Einkommen bis zu 1.555,00 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu. Er muss kein Geld zum Abbau seiner Schulden an den Insolvenzverwalter abführen. Die individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation kann hier jedoch dazu führen, dass erheblich mehr Geld bei Ihnen bleibt. Zum Beispiel: Ein Familienvater verdient 3.000 EUR netto im Monat. Er ist verheiratet, die Ehefrau ist Hausfrau. Es gibt 2 minderjährige Kinder. Der pfändungsfreie Betrag liegt in diesem Fall aktuell bei 2.679,99 EUR nett. Diese konkrete Berechnung können Sie selbst überprüfen anhand der sog. Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst, d.h. „erhöht“ wird. Eine gute Pfändungstabelle finden Sie z.B. hier: Pfändungstabelle

Ja, Sie müssen eine zumutbare Tätigkeit ausüben oder sich aktiv um Arbeit bemühen. Wer ohne triftigen Grund nicht arbeitet, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.

Nein, die Privatinsolvenz betrifft nur die Person, die sie beantragt. Es sei denn, beide Ehepartner sind gemeinsam verschuldet – dann kann es sinnvoll sein, dass beide ein Verfahren durchlaufen.

Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Die Miete müssen Sie weiterhin aus dem unpfändbaren Teil Ihres Einkommens zahlen. Mietschulden vor Beginn der Insolvenz können jedoch Teil des Verfahrens sein.

Ein Auto kann gepfändet werden, wenn es keinen notwendigen Zweck erfüllt. Wenn Sie es aber z. B. für die Arbeit, Pflege eines Angehörigen oder die Kinderbetreuung brauchen, kann es unter Umständen geschützt sein.

Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird aktuell nach einem Zeitraum von 6 Monaten taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund neuer Regelungen, insbesondere auch der DSGVO, die SCHUFA hier in Zukunft noch schneller nach der Restschuldbefreiung Einträge löschen wird.

Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanzielle „neu beginnen“. Das zuständige Amtsgericht erlässt einen sog. Beschluss zur Restschuldbefreiung und Sie sind damit schuldenfrei. Eintragungen in der Schufa werden gelöscht.

Wenn Sie z. B. keine Arbeit suchen, Einkommen verheimlichen oder falsche Angaben machen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen, dann bleiben Sie auf Ihren Schulden sitzen.

In der Regel drei Jahre – danach erfolgt die automatische Restschuldbefreiung.

Nur das Gericht, der Treuhänder und Ihre Gläubiger. Es gibt keine öffentliche Aushänge oder Einträge im Amtsblatt.

Sie behalten das, was unpfändbar ist. Wir klären diese Details gerne unverbindlich in einem Gespräch.

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Weitere Fallbeispiele zur Privatinsolvenz aus der Praxis

Warum Privatinsolvenz24?

  • Wir sind Rechtsanwälte und keine dubiose Schuldnerberatung. Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und bei der Durchführung von Insolvenzen (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz)

  • Wir zeigen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch, welcher Weg für Sie der beste ist

  • Wir bieten Ihnen keine dubiosen Gläubigervergleiche an, mit denen Sie über lange Zeit Geld zahlen ohne wirklich schuldenfrei zu werden

  • Wir haben eine transparente Kostenstruktur. Sie wissen genau was wie viel kostet

  • Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen uns direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf

  • Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten

  • Sofern Sie es wünschen begleiten wir Sie auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sog. Verfahrensbevollmächtigte

  • Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge

  • Bundesweite Vertretung. Wir können Sie bei einer Privatinsolvenz bundesweit vertreten, d.h. ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei ist nicht nötig. Wir bearbeiten Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen. Wir sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.