Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Deutschland, das überschuldeten Privatpersonen (also Verbrauchern) die Möglichkeit gibt, sich von ihren Schulden zu befreien – auch dann, wenn sie diese nicht vollständig zurückzahlen können.
Ziel der Privatinsolvenz:
Das Hauptziel ist die Restschuldbefreiung – also ein wirtschaftlicher Neuanfang für die betroffene Person nach einer bestimmten Zeit, in der sie ihre finanziellen Möglichkeiten genutzt hat, um zumindest einen Teil ihrer Schulden zu tilgen.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz:
- Natürliche Person, die keine selbstständige Tätigkeit mehr ausübt oder deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
- Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit (Schulden können nicht mehr innerhalb von drei Wochen beglichen werden).
- Es muss vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein (z. B. durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt).
- Falls dieser Einigungsversuch scheitert, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden.


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