Ja. Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und strafrechtliche Geldstrafen werden nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst. Umfasst werden allerdings z.B. die sonstigen Kosten eines vorherigen Strafverfahrens, wie z.B. Gerichtskosten etc.