Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanzielle „neu beginnen“. Das zuständige Amtsgericht erlässt einen sog. Beschluss zur Restschuldbefreiung und Sie sind damit schuldenfrei. Eintragungen in der Schufa werden gelöscht.