Einkommen bis zu 1.339,99 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu. Er muss kein Geld zum Abbau seiner Schulden an den Insolvenzverwalter abführen. Die individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation kann hier jedoch dazu führen, dass erheblich mehr Geld bei Ihnen bleibt. Zum Beispiel: Ein Familienvater verdient 3.000 EUR netto im Monat. Er ist verheiratet, die Ehefrau ist Hausfrau. Es gibt 2 minderjährige Kinder. Hier wird vom Nettoeinkommen des Familienvaters nur ein Betrag von 144,58 EUR während der Privatinsolvenz monatlich „entnommen“, d.h. der Familie bleibt ein Betrag von 2.855,42 EUR zur freien Verfügung. Diese konkrete Berechnung können Sie selbst überprüfen anhand der sog. Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst, d.h. „erhöht“ wird. Eine gute Pfändungstabelle finden Sie z.B. hier: Pfändungstabelle


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