Auf Ihre Frage zur Privatinsolvenz finden Sie hier mit Sicherheit eine Antwort

  1. 1. Was ist eine Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz?
  2. 2. Was ist der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz?
  3. 3. Was ist besser – Schuldenberatungsstellen oder Anwalt für Privatinsolvenz?
  4. 4. Was kostet ein Anwalt bei Privatinsolvenz?
  5. 5. er zahlt den Anwalt bei Privatinsolvenz?
  6. 6. Was passiert nach 3 Jahren Privatinsolvenz?
  7. 7. Ist die Insolvenz (Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz) für mich
  8. 8. Ich hatte bereits einmal eine Privatinsolvenz. Wie oft kann man eine
  9. 9. Werden auch Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst?
  10. 10. Gibt es Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst sind?
  11. 11. Was darf ich während einer Privatinsolvenz nicht?
  12. 12. Wie viel Geld bleibt mir während der Privatinsolvenz?
  13. 13. Muss ich während der Insolvenz arbeiten gehen?
  14. 14. Was passiert mit meiner Mietwohnung während der Insolvenz?
  15. 15. Ich habe ein Auto, was passiert mit meinem Auto in der Insolvenz? Wird mein Auto gepfändet?
  16. 16. Was ist mit meiner Schufa bei einer Privatinsolvenz? Was passiert mit meinen SCHUFA-Einträgen nach der Privatinsolvenz?
  17. 17. Was passiert nach 3 Jahren Privatinsolvenz?
  18. 18. Was passiert, wenn ich meinen Pflichten während der Insolvenz nicht nachkomme?
  19. 19. Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?
  20. 20. Was ist der Unterschied zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz?
  21. 21. Wie lange dauert die Privatinsolvenz?
  22. 22. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Privatinsolvenz?
  23. 23. Kann ich trotz Privatinsolvenz ein Auto besitzen?
  24. 24. Wird mein Konto bei einer Privatinsolvenz gesperrt?
  25. 25. Was ist ein P-Konto und wozu dient es?
  26. 26. Kann ich während der Insolvenz einen Kredit aufnehmen?
  27. 27. Was passiert mit meinem Girokonto in der Insolvenz?
  28. 28. Darf ich während der Insolvenz umziehen?
  29. 29. Kann ich in der Privatinsolvenz ins Ausland ziehen?
  30. 30. Was bedeutet Wohlverhaltensphase?
  31. 31. Wer ist mein Ansprechpartner während der Insolvenz?
  32. 32. Kann ich selbst einen Insolvenzantrag stellen?
  33. 33. Wie wirkt sich die Privatinsolvenz auf mein Arbeitsverhältnis aus?
  34. 34. Welche Unterlagen brauche ich für die Privatinsolvenz?
  35. 35. Was passiert, wenn ich während der Insolvenz erbe?
  36. 36. Ja, auch Personen ohne pfändbares Einkommen oder Vermögen können Privatinsolvenz beantragen.
  37. 37. Was ist eine Restschuldbefreiung?
  38. 38. Gibt es eine Privatinsolvenz für Rentner?
  39. 39. Was passiert mit meinem Haus in der Privatinsolvenz?
  40. 40. Kann ich ein neues Konto eröffnen während der Insolvenz?
  41. 41. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?
  42. 42. Was passiert, wenn ich freiwillig mehr zahle?
  43. 43. Wie oft kann man Privatinsolvenz beantragen?
  44. 44. Kann ich während der Insolvenz heiraten?
  45. 45. Was ist ein Insolvenzverwalter?
  46. 46. Kann man die Insolvenz vorzeitig beenden?
  47. 47. Was passiert mit meinem Handyvertrag während der Insolvenz?
  48. 48. Muss ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
  49. 49. Werden meine Schulden komplett gelöscht?
  50. 50. Kann ich während der Insolvenz ein Gewerbe anmelden?
  51. 51. Wird meine Insolvenz veröffentlicht?
  52. 52. Kann ich ein Auto leasen während der Insolvenz?
  53. 53. Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?
  54. 54. Wie viel muss ich monatlich in der Insolvenz zahlen?
  55. 55. Wie erfährt mein Arbeitgeber von der Insolvenz?
  56. 56. Was ist mit privaten Darlehen von Freunden oder Familie?
  57. 57. Kann ich meine Schulden nachträglich von der Restschuldbefreiung ausschließen?
  58. 58. Was ist, wenn ich meine Insolvenzpflichten verletze?
  59. 59. Was passiert mit meinem Einkommen aus Nebenjobs?
  60. 60. Muss ich jede Arbeitsstelle annehmen während der Insolvenz?
  61. 61. Gilt die Insolvenz auch für Schulden aus Unterhaltspflichten?
  62. 62. Wird mein Name aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht?
  63. 63. Was passiert, wenn ich während der Insolvenz arbeitslos werde?
  64. 64. Gibt es Unterschiede bei der Insolvenz von Beamten?
  65. 65. Werden Sozialleistungen gepfändet?
  66. 66. Muss ich meine Wohnung kündigen wegen der Insolvenz?
  67. 67. Was passiert mit Unterhaltszahlungen, die ich leisten muss?
  68. 68. Gibt es Alternativen zur Privatinsolvenz?
  69. 69. Was passiert mit laufenden Versicherungen während der Insolvenz?
  70. 70. Wird meine private Altersvorsorge in der Insolvenz geschützt?
  71. 71. Kann ich mein PayPal- oder Online-Konto behalten?
  72. 72. Dürfen Gläubiger während der Insolvenz noch Forderungen geltend machen?
  73. 73. Was ist eine Forderungsanmeldung durch Gläubiger?
  74. 74. Was bedeutet „Insolvenztabelle“?
  75. 75. Muss ich Gerichtskosten zahlen, wenn ich Insolvenz beantrage?
  76. 76. Was bedeutet Verfahrenskostenstundung?
  77. 77. Muss ich meine Steuererklärungen während der Insolvenz abgeben?
  78. 78. Was passiert mit laufenden Steuerverbindlichkeiten?
  79. 79. Dürfen neue Schulden während der Insolvenz entstehen?
  80. 80. Kann ich während der Insolvenz Vermögen aufbauen?
  81. 81. Kann ich ein Testament machen oder etwas vererben?
  82. 82. Welche Folgen hat die Insolvenz für mein Kindergeld?
  83. 83. Was bedeutet „Versagung der Restschuldbefreiung“?
  84. 84. Kann ich während der Insolvenz selbstständig arbeiten?
  85. 85. Was passiert bei einer Scheidung während der Insolvenz?
  86. 86. Werden Bußgelder und Geldstrafen durch die Insolvenz erlassen?
  87. 87. Wird meine private Haftpflichtversicherung in der Insolvenz gekündigt?
  88. 88. Wann beginnt die dreijährige Laufzeit der Privatinsolvenz?
  89. 89. Wie wirkt sich die Insolvenz auf meine Bonität aus?
  90. 90. Wann wird die SCHUFA gelöscht nach der Privatinsolvenz?
  91. 91. Muss ich die Gläubigerliste selbst erstellen?
  92. 92. Was passiert, wenn ich einen Gläubiger vergesse?
  93. 93. Gibt es eine Möglichkeit, einzelne Schulden auszunehmen?
  94. 94. Was ist mit Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung?
  95. 95. Können meine Gläubiger die Restschuldbefreiung verhindern?
  96. 96. Ist eine Restschuldbefreiung garantiert?
  97. 97. Was passiert mit einem Bausparvertrag in der Insolvenz?
  98. 98. Wird meine Lebensversicherung in der Insolvenz verwertet?
  99. 99. Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird?
  100. 100. Wie oft wird geprüft, ob ich Einkommen habe?
  101. 101. Was bedeutet Treuhänder in der Privatinsolvenz?
  102. 102. Kann ich während der Insolvenz sparen?
  103. 103. Was passiert, wenn ich eine Lohnerhöhung bekomme?
  104. 104. Gilt die Insolvenz auch für Kontokorrentkredite?
  105. 105. Was passiert mit Mietkautionen in der Insolvenz?
  106. 106. Kann ich während der Insolvenz steuerlich gemeinsam veranlagt werden?
  107. 107. Muss ich den Insolvenzverwalter über Urlaub informieren?
  108. 108. Was ist ein Schlusstermin im Insolvenzverfahren?
  109. 109. Wie erfährt ein Gläubiger vom Insolvenzverfahren?
  110. 110. Was bedeutet Rückschlagsperre?
  111. 111. Was passiert, wenn ein Gläubiger nach der Insolvenz noch Geld fordert?
  112. 112. Kann ich mein Insolvenzverfahren freiwillig abbrechen?
  113. 113. Gibt es eine Insolvenz für Paare oder Familien?
  114. 114. Was ist ein „Nullplan“ in der Insolvenz?
  115. 115. Muss ich mich in der Insolvenz weiter fortbilden oder qualifizieren?
  116. 116. Was ist eine Nachtragsverteilung?
  117. 117. Können Gläubiger mein Einkommen direkt pfänden trotz Insolvenz?
  118. 118. Was passiert, wenn ich nach der Insolvenz wieder Schulden mache?

1. Was ist eine Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz?

Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Deutschland, das überschuldeten Privatpersonen (also Verbrauchern) die Möglichkeit gibt, sich von ihren Schulden zu befreien – auch dann, wenn sie diese nicht vollständig zurückzahlen können. Ziel der Privatinsolvenz: Das Hauptziel ist die Restschuldbefreiung – also ein wirtschaftlicher Neuanfang für die betroffene Person nach einer bestimmten Zeit, in der sie ihre finanziellen Möglichkeiten genutzt hat, um zumindest einen Teil ihrer Schulden zu tilgen. Voraussetzungen für die Privatinsolvenz: • Natürliche Person, die keine selbstständige Tätigkeit mehr ausübt oder deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind. • Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit (Schulden können nicht mehr innerhalb von drei Wochen beglichen werden). • Es muss vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein (z. B. durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt). • Falls dieser Einigungsversuch scheitert, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden.

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2. Was ist der Unterschied zwischen einer Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz und einer Regelinsolvenz?

Der Unterschied zwischen Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und Regelinsolvenz liegt hauptsächlich in der Zielgruppe, im Verfahrensablauf und den Voraussetzungen. Privatinsolvenz: Für Verbraucher (also Privatpersonen), z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose. Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Unternehmen. Auch ehemals Selbstständige, wenn sie viele Gläubiger (mehr als 20) oder offene Arbeitnehmerforderungen haben. Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – und die Regelinsolvenz sind zwei unterschiedliche Formen des Insolvenzverfahrens in Deutschland, die sich vor allem in ihrer Zielgruppe, im Ablauf und in den gesetzlichen Anforderungen unterscheiden. Die Privatinsolvenz richtet sich an nicht selbstständig tätige Personen, also typischerweise an Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder Arbeitslose. Auch ehemalige Selbstständige können die Privatinsolvenz durchlaufen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne oder Sozialabgaben) bestehen. Im Gegensatz dazu ist die Regelinsolvenz für selbstständig Tätige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie für Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter vorgesehen. Auch ehemalige Selbstständige mit komplexeren Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern müssen in der Regel das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen. Ein wesentlicher Unterschied liegt im Verfahrensablauf: Bei der Privatinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend vorgeschrieben. Erst wenn dieser scheitert und dies von einer geeigneten Stelle (z. B. Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt) bescheinigt wird, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das Gericht auch einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Die Regelinsolvenz sieht hingegen keinen verpflichtenden Einigungsversuch vor – das Verfahren wird unmittelbar durch einen Antrag beim Insolvenzgericht eingeleitet. Auch die Komplexität des Verfahrens unterscheidet sich deutlich: Die Privatinsolvenz folgt einem stark vereinfachten und standardisierten Ablauf, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar ist. Die Regelinsolvenz hingegen kann je nach Art und Umfang des Unternehmens sehr viel umfangreicher und individueller gestaltet sein. Sie beinhaltet häufig auch betriebswirtschaftliche Analysen, Verwertungen von Firmenvermögen sowie unter Umständen die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Insolvenzverwalter. Beide Verfahren haben jedoch ein gemeinsames Ziel: die Restschuldbefreiung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist diese in beiden Verfahren grundsätzlich nach drei Jahren möglich – unabhängig von der Höhe der Schulden oder der Quote, die an die Gläubiger zurückgezahlt wurde. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase sind bestimmte Obliegenheiten einzuhalten, z. B. die Abgabe des pfändbaren Einkommens, die Mitwirkung bei der Aufklärung der Vermögensverhältnisse und die Verpflichtung, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Privatinsolvenz ein vereinfachtes Verfahren für überschuldete Verbraucher darstellt, während die Regelinsolvenz für komplexere wirtschaftliche Verhältnisse – etwa bei Selbstständigen oder Unternehmen – vorgesehen ist. Beide Wege führen jedoch im Idealfall zu einem wirtschaftlichen Neuanfang und zur Entlastung von erdrückenden Schulden. Für wen lohnt sich die Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz / Regelinsolvenz? Wann ist eine Privatinsolvenz sinnvoll? Eine Privatinsolvenz kann ratsam sein, wenn ein Schuldner zahlungsunfähig ist oder eine Zahlungsunfähigkeit droht. Wenn ein außergerichtlicher Vergleich mit den Gläubigern gescheitert ist, ist die Anmeldung einer Privatinsolvenz in vielen Fällen ein sinnvoller Schritt. In sehr vielen Fällen bei uns in der Praxis ist die Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz der beste Weg schuldenfrei zu werden. Die liegt einfach formuliert daran, dass man nach 3 Jahren schuldenfrei wird, was bei einer wenn überhaupt möglichen Ratenzahlung an die Gläubiger, sehr selten der Fall wäre. Hinzu kommt, dass die Schulden eher von Tag zu Tag durch weitere Kosten und Zinsen anwachsen. Ob für Sie eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist, erfahren Sie in einem ersten unverbindlichen Gespräch mit uns.

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3. Was ist besser – Schuldenberatungsstellen oder Anwalt für Privatinsolvenz?

Grundsätzlich können sowohl Rechtsanwälte als auch qualifizierte Schuldnerberatungsstellen für Sie die Privatinsolvenz in die Wege leiten. Schuldnerberatungsstellen haben jedoch häufig sehr lange Wartezeiten. Weiterhin ist uns aufgefallen, dass die Bearbeitung oft nicht gut ist und z.B. eher Ratenzahlungslösungen vorgeschlagen werden in Fällen, bei denen die Privatinsolvenz der weitaus bessere Weg ist. Bei uns müssen Sie zudem nicht warten, Sie erhalten umgehend einen Termin.

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4. Was kostet ein Anwalt bei Privatinsolvenz?

Faustregel: Das private Insolvenzverfahren kostet bei einem Schuldner, der in ein Verbraucherinsolvenzverfahren gehört zwischen 1.000 EUR und 1.500 EUR bei einem Schuldner, der ins Regelinsolvenzverfahren gehört, etwa 2000 EUR. Die genaue Höhe der Kosten ist jedoch abhängig vom Umfang des Verfahrens, insbesondere der Anzahl der Gläubiger und der Schuldenhöhe. Fragen Sie bei uns einfach unverbindlich nach.

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5. Wer zahlt den Anwalt bei Privatinsolvenz?

Wer übernimmt bei einer Privatinsolvenz für den Anwalt die Kosten? Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Wir bieten allerdings je nach individueller Einkommenssituation flexible Möglichkeiten diese Kosten zu zahlen, etwa eine monatliche Ratenzahlung parallel zur Bearbeitung des Insolvenzverfahrens.

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6. Was passiert nach 3 Jahren Privatinsolvenz?

Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanzielle „neu beginnen“. Das zuständige Amtsgericht erlässt einen sog. Beschluss zur Restschuldbefreiung und Sie sind damit schuldenfrei. Eintragungen in der Schufa werden gelöscht.

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7. Ist die Insolvenz (Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz) für mich der richtige Weg?

Ob die Privatinsolvenz der richtige Weg ist, finden wir in einem ersten Gespräch heraus. Hierfür müssen nur einige Fragen beantwortet werden. Seien Sie auf jeden Fall vorsichtig bei „Internetangeboten für eine Schuldenregulierung“. Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf: „Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich erhöhen durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt. Etwas anderes kann hier gelten, wenn der Mandant in der Lage ist einen höheren Einmalbetrag aufzubringen, z.B. durch ein Privatdarlehen von Bekannten, Freunden oder Familie, wobei dieses ja dann auch zurückgezahlt werden muss. Da Schuldner hierzu regelmäßig jedoch nicht in der Lage sind, ist die Privatinsolvenz meistens der bessere Weg.“

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8. Ich hatte bereits einmal eine Privatinsolvenz. Wie oft kann man eine

Privatinsolvenz machen? Grundsätzlich gilt Folgendes: Das zu beachtende Gesetz – die Insolvenzordnung (kurz InsO) – sieht keine Höchstanzahl von Insolvenzen für eine Person vor. Rein theoretisch könnte ein Schuldner also immer und immer wieder das Verfahren durchlaufen. Es gibt jedoch durchaus „Wartezeiten“ zu beachten.

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9. Werden auch Schulden beim Finanzamt von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst?

Ja, auch Schulden beim Finanzamt werden von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst. Die Höhe der Verbindlichkeiten beim Finanzamt spielen dabei keine Rolle, es können 5.000 EUR sein oder aber 500.000 EUR.

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10. Gibt es Schulden, die nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst sind?

Ja. Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und strafrechtliche Geldstrafen werden nicht von der Restschuldbefreiung nach der Privatinsolvenz umfasst. Umfasst werden allerdings z.B. die sonstigen Kosten eines vorherigen Strafverfahrens, wie z.B. Gerichtskosten etc.

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11. Was darf ich während einer Privatinsolvenz nicht?

Sie dürfen während der Privatinsolvenz keine neuen Schulden machen. Sollten Sie arbeitslos sein, so haben Sie zudem die Obliegendheit sich ausreichend und nachweisbar um neue Arbeit zu kümmern.

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12. Wie viel Geld bleibt mir während der Privatinsolvenz?

Einkommen bis zu 1.555,00 Euro netto im Monat darf nicht gepfändet werden. Einkommen bis zu dieser Grenze steht dem Schuldner in voller Höhe zu. Er muss kein Geld zum Abbau seiner Schulden an den Insolvenzverwalter abführen. Die individuelle wirtschaftliche und familiäre Situation kann hier jedoch dazu führen, dass erheblich mehr Geld bei Ihnen bleibt. Zum Beispiel: Ein Familienvater verdient 3.000 EUR netto im Monat. Er ist verheiratet, die Ehefrau ist Hausfrau. Es gibt 2 minderjährige Kinder. Der pfändungsfreie Betrag liegt in diesem Fall aktuell bei 2.679,99 EUR nett. Diese konkrete Berechnung können Sie selbst überprüfen anhand der sog. Pfändungstabelle, die regelmäßig angepasst, d.h. „erhöht“ wird. Eine gute Pfändungstabelle finden Sie z.B. hier: Pfändungstabelle

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13. Muss ich während der Insolvenz arbeiten gehen?

Ja, Sie müssen eine zumutbare Tätigkeit ausüben oder sich aktiv um Arbeit bemühen. Wer ohne triftigen Grund nicht arbeitet, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung. Ich bin verheiratet? Muss mein Ehepartner mit in die Insolvenz? Nein, die Privatinsolvenz betrifft nur die Person, die sie beantragt. Es sei denn, beide Ehepartner sind gemeinsam verschuldet – dann kann es sinnvoll sein, dass beide ein Verfahren durchlaufen.

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14. Was passiert mit meiner Mietwohnung während der Insolvenz?

Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Die Miete müssen Sie weiterhin aus dem unpfändbaren Teil Ihres Einkommens zahlen. Mietschulden vor Beginn der Insolvenz können jedoch Teil des Verfahrens sein.

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15. Ich habe ein Auto, was passiert mit meinem Auto in der Insolvenz? Wird mein Auto gepfändet?

Ein Auto kann gepfändet werden, wenn es keinen notwendigen Zweck erfüllt. Wenn Sie es aber z. B. für die Arbeit, Pflege eines Angehörigen oder die Kinderbetreuung brauchen, kann es unter Umständen geschützt sein.

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16. Was ist mit meiner Schufa bei einer Privatinsolvenz? Was passiert mit meinen SCHUFA-Einträgen nach der Privatinsolvenz?

Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird aktuell nach einem Zeitraum von 6 Monaten taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund neuer Regelungen, insbesondere auch der DSGVO, die SCHUFA hier in Zukunft noch schneller nach der Restschuldbefreiung Einträge löschen wird.

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17. Was passiert nach 3 Jahren Privatinsolvenz?

Im Klartext: Schuldner sind nach 3 Jahren schuldenfrei. Denn nach 3 Jahren wird die Restschuldbefreiung erteilt. Für alle, die eine neue Perspektive, einen finanziellen Neuanfang wollen, lohnt sich also eine Insolvenz. Die Regelung gilt übrigens schon rückwirkend seit dem 01.10.2020. Nach nur 3 Jahren können Sie damit finanzielle „neu beginnen“. Das zuständige Amtsgericht erlässt einen sog. Beschluss zur Restschuldbefreiung und Sie sind damit schuldenfrei. Eintragungen in der Schufa werden gelöscht.

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18. Was passiert, wenn ich meinen Pflichten während der Insolvenz nicht nachkomme?

Wenn Sie z. B. keine Arbeit suchen, Einkommen verheimlichen oder falsche Angaben machen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen, dann bleiben Sie auf Ihren Schulden sitzen.

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19. Wie läuft eine Privatinsolvenz ab?

Die Privatinsolvenz beginnt mit einem außergerichtlichen Einigungsversuch. Scheitert dieser, folgt der gerichtliche Antrag, danach die Wohlverhaltensphase. Nach drei Jahren endet das Verfahren mit der Restschuldbefreiung.

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20. Was ist der Unterschied zwischen Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz?

Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen ohne selbstständige Tätigkeit gedacht. Die Regelinsolvenz betrifft (ehemals) Selbstständige oder Personen mit komplexeren wirtschaftlichen Verhältnissen.

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21. Wie lange dauert die Privatinsolvenz?

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 dauert das Verfahren in der Regel nur noch drei Jahre.

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22. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Privatinsolvenz?

Voraussetzungen sind die Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit sowie ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch.

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23. Kann ich trotz Privatinsolvenz ein Auto besitzen?

Ja, wenn das Fahrzeug zur Ausübung der Arbeit oder zur Lebensführung notwendig ist und keinen unangemessenen Wert hat.

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24. Wird mein Konto bei einer Privatinsolvenz gesperrt?

Ein Konto wird nicht automatisch gesperrt, kann aber gepfändet werden. Ein P-Konto schützt dein Existenzminimum.

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25. Was ist ein P-Konto und wozu dient es?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt dein Guthaben bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze vor dem Zugriff der Gläubiger.

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26. Kann ich während der Insolvenz einen Kredit aufnehmen?

In der Regel ist das während der Insolvenz nicht möglich. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch den Insolvenzverwalter sind Ausnahmen denkbar.

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27. Was passiert mit meinem Girokonto in der Insolvenz?

Das Girokonto bleibt bestehen, sollte aber zum P-Konto umgewandelt werden, um dein Existenzminimum zu sichern.

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28. Darf ich während der Insolvenz umziehen?

Ja, ein Umzug ist erlaubt. Der Insolvenzverwalter muss jedoch über jede Änderung der Anschrift informiert werden.

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29. Kann ich in der Privatinsolvenz ins Ausland ziehen?

Ein Umzug ins Ausland ist möglich, solange du weiterhin erreichbar bist und deinen Obliegenheiten nachkommst.

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30. Was bedeutet Wohlverhaltensphase?

Die Wohlverhaltensphase ist der Zeitraum, in dem du deine Pflichten erfüllst, um nach drei Jahren die Restschuldbefreiung zu erhalten.

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31. Wer ist mein Ansprechpartner während der Insolvenz?

Während des Verfahrens ist dein Ansprechpartner in der Regel der bestellte Insolvenzverwalter oder Treuhänder.

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32. Kann ich selbst einen Insolvenzantrag stellen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. In der Praxis empfiehlt sich jedoch anwaltliche Unterstützung.

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33. Wie wirkt sich die Privatinsolvenz auf mein Arbeitsverhältnis aus?

Das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Dein Arbeitgeber wird lediglich über die Abtretung des pfändbaren Teils deines Einkommens informiert.

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34. Welche Unterlagen brauche ich für die Privatinsolvenz?

Du benötigst eine vollständige Gläubigerliste, Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietverträge sowie den Nachweis über einen gescheiterten Einigungsversuch.

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35. Was passiert, wenn ich während der Insolvenz erbe?

Die Hälfte einer Erbschaft während des Insolvenzverfahrens fällt in die Insolvenzmasse und muss abgegeben werden.

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36. Ja, auch Personen ohne pfändbares Einkommen oder Vermögen können Privatinsolvenz beantragen.

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37. Was ist eine Restschuldbefreiung?

Mit der Restschuldbefreiung wirst du am Ende des Verfahrens von deinen verbliebenen Schulden befreit.

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38. Gibt es eine Privatinsolvenz für Rentner?

Ja, auch Rentner können Privatinsolvenz beantragen. Die Rentenzahlung kann teilweise pfändbar sein.

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39. Was passiert mit meinem Haus in der Privatinsolvenz?

Ein Eigenheim wird in der Regel verwertet, sofern es werthaltig ist und nicht unter dem Verkehrswert verschuldet ist.

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40. Kann ich ein neues Konto eröffnen während der Insolvenz?

Ja, das ist erlaubt. Das neue Konto sollte jedoch als P-Konto geführt werden.

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41. Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag?

Der Freibetrag liegt derzeit bei etwa 1.410 € netto pro Monat, erhöht sich aber mit Unterhaltspflichten.

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42. Was passiert, wenn ich freiwillig mehr zahle?

Freiwillige Zahlungen sind möglich und erhöhen die Quote für die Gläubiger, sind aber nicht verpflichtend.

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43. Wie oft kann man Privatinsolvenz beantragen?

Mehrfach, allerdings kann eine erneute Restschuldbefreiung erst nach zehn Jahren beantragt werden.

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44. Kann ich während der Insolvenz heiraten?

Ja, eine Heirat ist jederzeit möglich. Das Einkommen des Ehepartners wird nicht automatisch berücksichtigt.

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45. Was ist ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter prüft deine wirtschaftliche Lage, verwaltet pfändbares Einkommen und verteilt es an die Gläubiger.

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46. Kann man die Insolvenz vorzeitig beenden?

Ja, durch eine vollständige Tilgung aller Schulden oder eine Einmalzahlung im Rahmen eines Gläubigervergleichs.

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47. Was passiert mit meinem Handyvertrag während der Insolvenz?

Laufende Verträge können bei regelmäßiger Zahlung weitergeführt werden, neue Verträge sind meist schwer zu bekommen.

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48. Muss ich eine eidesstattliche Versicherung abgeben?

Nicht zwingend – dies ist nur notwendig, wenn ein Gläubiger dies verlangt oder das Gericht es anordnet.

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49. Werden meine Schulden komplett gelöscht?

Ja, sofern sie unter die Restschuldbefreiung fallen und keine Ausnahmegründe bestehen (z. B. vorsätzliche Straftaten).

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50. Kann ich während der Insolvenz ein Gewerbe anmelden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, jedoch muss der Insolvenzverwalter zustimmen und wird das wirtschaftlich überwachen.

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51. Wird meine Insolvenz veröffentlicht?

Ja, die Eröffnung wird öffentlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de bekannt gemacht.

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52. Kann ich ein Auto leasen während der Insolvenz?

Das ist in der Regel nicht möglich, da die Bonität durch die Insolvenz erheblich eingeschränkt ist.

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53. Was ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch?

Das ist ein gesetzlich vorgeschriebener Einigungsversuch mit den Gläubigern, bevor die Insolvenz beantragt werden darf.

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54. Wie viel muss ich monatlich in der Insolvenz zahlen?

Du musst nur den pfändbaren Teil deines Einkommens abgeben – das hängt von der Pfändungstabelle ab.

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55. Wie erfährt mein Arbeitgeber von der Insolvenz?

Der Arbeitgeber wird über die Abtretung des pfändbaren Einkommens informiert – weitere Details muss er nicht kennen.

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56. Was ist mit privaten Darlehen von Freunden oder Familie?

Auch diese müssen in der Gläubigerliste angegeben werden – sie werden wie alle anderen Gläubiger behandelt.

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57. Kann ich meine Schulden nachträglich von der Restschuldbefreiung ausschließen?

Nein, die Gläubigerliste muss zu Beginn vollständig und wahrheitsgemäß erstellt werden.

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58. Was ist, wenn ich meine Insolvenzpflichten verletze?

Ein Verstoß gegen Mitwirkungspflichten kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

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59. Was passiert mit meinem Einkommen aus Nebenjobs?

Auch Nebeneinkünfte sind pfändbar, sofern sie über der Freigrenze liegen.

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60. Muss ich jede Arbeitsstelle annehmen während der Insolvenz?

Du musst zumutbare Beschäftigungen annehmen, um deine Mitwirkungspflicht zu erfüllen.

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61. Gilt die Insolvenz auch für Schulden aus Unterhaltspflichten?

Nein – Unterhaltsschulden, insbesondere aus vorsätzlicher Pflichtverletzung, sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

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62. Wird mein Name aus dem Schuldnerverzeichnis gelöscht?

Ja, Einträge im Schuldnerverzeichnis und bei der SCHUFA werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht (in der Regel 3 Jahre nach Abschluss).

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63. Was passiert, wenn ich während der Insolvenz arbeitslos werde?

Arbeitslosigkeit ist kein Grund für eine Versagung der Restschuldbefreiung – du musst aber nachweislich arbeitssuchend bleiben.

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64. Gibt es Unterschiede bei der Insolvenz von Beamten?

Beamte können ebenfalls Privatinsolvenz beantragen, müssen jedoch eventuelle dienstrechtliche Folgen prüfen lassen.

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65. Werden Sozialleistungen gepfändet?

Sozialleistungen sind grundsätzlich unpfändbar, sobald sie als solche auf dem Konto erkennbar sind.

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66. Muss ich meine Wohnung kündigen wegen der Insolvenz?

Nein, eine Kündigung wegen Insolvenz ist nicht automatisch notwendig. Mietrückstände können jedoch zur Kündigung führen.

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67. Was passiert mit Unterhaltszahlungen, die ich leisten muss?

Unterhaltsverpflichtungen haben Vorrang und werden vor der Insolvenzmasse bedient – sie senken den pfändbaren Betrag.

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68. Gibt es Alternativen zur Privatinsolvenz?

Ja, z. B. außergerichtliche Vergleiche, Schuldenregulierung oder Einmalzahlungen an Gläubiger – diese sollten geprüft werden, bevor Insolvenz beantragt wird.

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69. Was passiert mit laufenden Versicherungen während der Insolvenz?

Versicherungen wie Haftpflicht oder Hausrat können weiterlaufen, solange die Beiträge gezahlt werden. Luxusversicherungen (z. B. Lebensversicherungen) können unter Umständen gekündigt oder verwertet werden.

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70. Wird meine private Altersvorsorge in der Insolvenz geschützt?

Riester-Verträge und bestimmte Rentenversicherungen sind unter bestimmten Voraussetzungen vor der Insolvenzmasse geschützt. Die genaue Prüfung erfolgt durch den Insolvenzverwalter.

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71. Kann ich mein PayPal- oder Online-Konto behalten?

Ja, aber auch diese Konten unterliegen der Pfändung, falls dort Guthaben besteht. Sie sollten in der Gläubigerliste angegeben werden.

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72. Dürfen Gläubiger während der Insolvenz noch Forderungen geltend machen?

Nein, während der Insolvenz dürfen keine Einzelzwangsvollstreckungen erfolgen. Die Gläubiger müssen ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

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73. Was ist eine Forderungsanmeldung durch Gläubiger?

Gläubiger melden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter an, der diese prüft und in die Insolvenztabelle einträgt – nur dann nehmen sie an der Verteilung teil.

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74. Was bedeutet „Insolvenztabelle“?

Die Insolvenztabelle ist die offizielle Übersicht über alle angemeldeten und festgestellten Forderungen in einem Insolvenzverfahren.

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75. Muss ich Gerichtskosten zahlen, wenn ich Insolvenz beantrage?

Ja, aber du kannst beim Insolvenzgericht eine Stundung der Verfahrenskosten beantragen. Diese werden dann später in Raten gezahlt oder erlassen.

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76. Was bedeutet Verfahrenskostenstundung?

Damit übernimmt zunächst die Staatskasse die Gerichtskosten. Du zahlst sie ggf. nach Abschluss der Insolvenz in Raten zurück – sofern du wieder zahlungsfähig bist.

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77. Muss ich meine Steuererklärungen während der Insolvenz abgeben?

Ja, du bist weiterhin zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Steuererstattungen während der Insolvenz fallen in die Masse.

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78. Was passiert mit laufenden Steuerverbindlichkeiten?

Bereits bestehende Steuerschulden fallen grundsätzlich unter die Restschuldbefreiung – bei Steuerstraftaten kann eine Ausnahme gelten.

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79. Dürfen neue Schulden während der Insolvenz entstehen?

Nein, du solltest unbedingt vermeiden, neue Schulden zu machen – diese werden nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

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80. Kann ich während der Insolvenz Vermögen aufbauen?

Ersparnisse über dem unpfändbaren Freibetrag werden an den Insolvenzverwalter abgeführt. Nach Abschluss des Verfahrens kannst du wieder frei Vermögen aufbauen.

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81. Kann ich ein Testament machen oder etwas vererben?

Ja, das ist möglich. Die Insolvenz beeinflusst nicht deine Testierfreiheit – der Wert deines Nachlasses kann aber durch die Insolvenz reduziert sein.

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82. Welche Folgen hat die Insolvenz für mein Kindergeld?

Kindergeld ist unpfändbar und steht dem Kind zu. Es wird nicht in die Insolvenzmasse einbezogen.

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83. Was bedeutet „Versagung der Restschuldbefreiung“?

Wenn du gegen Mitwirkungspflichten, Offenlegung oder Wahrheitspflichten verstößt, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen – auf Antrag eines Gläubigers oder von Amts wegen.

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84. Kann ich während der Insolvenz selbstständig arbeiten?

Ja, aber deine Einnahmen werden genau geprüft und der pfändbare Teil abgeführt. Es gelten besondere Mitteilungspflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter.

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85. Was passiert bei einer Scheidung während der Insolvenz?

Die Scheidung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Verfahren, kann aber finanzielle Verhältnisse und Unterhaltspflichten beeinflussen.

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86. Werden Bußgelder und Geldstrafen durch die Insolvenz erlassen?

Nein, Geldstrafen, Bußgelder, Ordnungsgelder und bestimmte Schadenersatzansprüche sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

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87. Wird meine private Haftpflichtversicherung in der Insolvenz gekündigt?

Nein, du darfst sie behalten – sie gehört zum existenzsichernden Schutz und wird in der Regel nicht angerührt.

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88. Wann beginnt die dreijährige Laufzeit der Privatinsolvenz?

Die Laufzeit beginnt mit der gerichtlichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht mit dem Antrag.

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89. Wie wirkt sich die Insolvenz auf meine Bonität aus?

Während und bis einige Jahre nach der Insolvenz ist deine Bonität stark eingeschränkt – die SCHUFA vermerkt die Insolvenz für 3 Jahre nach Abschluss.

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90. Wann wird die SCHUFA gelöscht nach der Privatinsolvenz?

Drei Jahre nach der Restschuldbefreiung wird der Eintrag bei der SCHUFA automatisch gelöscht.

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91. Muss ich die Gläubigerliste selbst erstellen?

Ja, du bist verpflichtet, alle Gläubiger vollständig und korrekt aufzulisten. Fehler können die Restschuldbefreiung gefährden.

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92. Was passiert, wenn ich einen Gläubiger vergesse?

Vergessene Gläubiger erhalten keine Zahlung und keine Restschuldbefreiung – das kann problematisch werden, wenn es vorsätzlich war.

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93. Gibt es eine Möglichkeit, einzelne Schulden auszunehmen?

Nein – das Verfahren umfasst alle Schulden, außer es handelt sich um gesetzlich ausgeschlossene Forderungen.

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94. Was ist mit Schulden aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung?

Diese Schulden sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst, z. B. bei Betrug, Körperverletzung oder Sachbeschädigung mit Vorsatz.

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95. Können meine Gläubiger die Restschuldbefreiung verhindern?

Ja, bei Pflichtverstößen (z. B. falsche Angaben, neue Schulden, fehlende Mitwirkung) können Gläubiger die Versagung beantragen.

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96. Ist eine Restschuldbefreiung garantiert?

Nein – du musst deine Mitwirkungspflichten erfüllen. Die Restschuldbefreiung ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.

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97. Was passiert mit einem Bausparvertrag in der Insolvenz?

Ein Guthaben aus einem Bausparvertrag fällt grundsätzlich in die Insolvenzmasse und wird verwertet.

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98. Wird meine Lebensversicherung in der Insolvenz verwertet?

Ja, sofern kein Pfändungsschutz besteht – z. B. durch Verwertungsausschluss oder besondere Altersvorsorgeformen.

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99. Muss ich jede Arbeit annehmen, die mir angeboten wird?

Du musst dich um Arbeit bemühen und zumutbare Tätigkeiten annehmen – was als zumutbar gilt, hängt vom Einzelfall ab.

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100. Wie oft wird geprüft, ob ich Einkommen habe?

Du bist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter jede Einkommensänderung sofort mitzuteilen – regelmäßige Prüfungen sind üblich.

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101. Was bedeutet Treuhänder in der Privatinsolvenz?

Der Treuhänder übernimmt die Aufgaben des Insolvenzverwalters im vereinfachten Verfahren – z. B. Verteilung des pfändbaren Einkommens.

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102. Kann ich während der Insolvenz sparen?

Ja, aber nur innerhalb des unpfändbaren Freibetrags. Ersparnisse darüber hinaus fallen in die Insolvenzmasse.

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103. Was passiert, wenn ich eine Lohnerhöhung bekomme?

Der erhöhte pfändbare Anteil wird automatisch angepasst – du musst dies dem Verwalter mitteilen.

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104. Gilt die Insolvenz auch für Kontokorrentkredite?

Ja, auch überzogene Konten bzw. Dispositionskredite werden als Schulden behandelt und in das Verfahren einbezogen.

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105. Was passiert mit Mietkautionen in der Insolvenz?

Bereits gezahlte Kautionen bleiben bei der Vermieterin und werden nicht gepfändet – Rückzahlungen nach Auszug können jedoch in die Masse fallen.

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106. Kann ich während der Insolvenz steuerlich gemeinsam veranlagt werden?

Ja, Ehepaare können weiterhin gemeinsam veranlagt werden – du solltest dies aber mit dem Insolvenzverwalter abstimmen.

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107. Muss ich den Insolvenzverwalter über Urlaub informieren?

Du musst während des Verfahrens erreichbar bleiben – Urlaube musst du nicht genehmigen lassen, aber informieren ist sinnvoll.

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108. Was ist ein Schlusstermin im Insolvenzverfahren?

Das ist der letzte Verfahrensschritt vor der Restschuldbefreiung. Hier wird die Schlussverteilung genehmigt.

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109. Wie erfährt ein Gläubiger vom Insolvenzverfahren?

Gläubiger erhalten eine Mitteilung vom Gericht bzw. Insolvenzverwalter – sie können ihre Forderung dann anmelden.

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110. Was bedeutet Rückschlagsperre?

Gläubiger dürfen nach Eröffnung des Verfahrens keine Rückzahlungen mehr fordern – ab diesem Zeitpunkt ist nur die Masse betroffen.

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111. Was passiert, wenn ein Gläubiger nach der Insolvenz noch Geld fordert?

Diese Forderung ist erloschen, sofern sie unter die Restschuldbefreiung fällt – du kannst dem mit Hinweis auf die Insolvenz widersprechen.

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112. Kann ich mein Insolvenzverfahren freiwillig abbrechen?

Ein Rücktritt ist möglich – dann werden Zwangsvollstreckungen wieder möglich und die Schulden bleiben bestehen.

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113. Gibt es eine Insolvenz für Paare oder Familien?

Nein – jede Person muss ein eigenes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Schulden gemeinsam entstanden sind.

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114. Was ist ein „Nullplan“ in der Insolvenz?

Ein Nullplan liegt vor, wenn keine pfändbaren Beträge vorhanden sind – auch dann kann Restschuldbefreiung nach 3 Jahren erfolgen.

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115. Muss ich mich in der Insolvenz weiter fortbilden oder qualifizieren?

Nicht verpflichtend, aber jede Maßnahme zur Verbesserung der Einkommenssituation wird positiv bewertet.

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116. Was ist eine Nachtragsverteilung?

Wenn nach Verfahrensabschluss noch Vermögen auftaucht (z. B. durch Klage oder verspätete Rückzahlung), kann es nachträglich verteilt werden.

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117. Können Gläubiger mein Einkommen direkt pfänden trotz Insolvenz?

Nein – mit Verfahrenseröffnung ist das verboten. Alle Vollstreckungen müssen über den Insolvenzverwalter laufen.

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118. Was passiert, wenn ich nach der Insolvenz wieder Schulden mache?

Neue Schulden nach der Restschuldbefreiung unterliegen nicht der alten Insolvenz – es beginnt wieder bei null (ohne Schutz).

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