Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenz – Regelinsolvenz – schuldenfrei in 3 Jahren!
Was wir für Sie tun können:
Sie sind überschuldet und kennen keine Ausweg? Sie erhalten laufend Briefe von Gläubigern mit Mahnungen und Drohungen. Sie haben den Überblick über Ihre Schulden verloren und kennen keinen Ausweg? Kein Problem, glauben Sie uns, hierfür gibt es eine einfache Lösung.
Wir von Privatinsolvenz24 helfen Ihnen bundesweit dabei, dass Sie keine Briefe mehr von Gläubigern erhalten und diese Sie in Ruhe lassen, d.h. keine Mahnungen mehr, keine Drohungen mehr, keine Pfändungen etc. Innerhalb einer recht kurzen Zeit (3 Jahre, zügiger auch möglich) werden Sie schuldenfrei, egal ob Sie 10.000 Euro Schulden haben oder 1 Millionen Euro Schulden.
Kann eine Person ihre Schulden nicht begleichen, ist sie zahlungsunfähig oder droht eine Zahlungsunfähigkeit, dann kann die Anmeldung einer Privatinsolvenz (bzw. Verbraucherinsolvenz) oder Regelinsolvenz sinnvoll sein. Sie hat Vor- und Nachteile für den Schuldner – kann am Ende aber zu einer Befreiung von Restschulden führen.
Schuldenfrei durch Privatinsolvenz – was wir für Sie tun können
Ablauf der Privatinsolvenz – Schritt für Schritt erklärt
- Erstberatung (kostenfrei & unverbindlich): Sie schildern Ihre Situation (oder füllen unseren Schuldencheck aus) – wir prüfen, ob die Privatinsolenz für Sie der richtige Weg ist.
- Schuldenbereinigungsplan & Gläubigeranschreiben: Wir suchen eine Einigung mit den Gläubigern außerhalb des Gerichts
- Insolvenzantrag bei Gericht: Wenn keine Einigung möglich ist stellen wir den Insolvenzantrag bei Gericht
- Wohlverhaltensphase & Restschuldbefreiung: Nach drei Jahren sind Sie schuldenfrei – ohne Restverpflichtung
Einige Informationen zur Privatinsolvenz – Verbraucherinsolvenz – Regelinsolvenz
Die Privatinsolvenz kann in zwei Formen durchgeführt werden: als Verbraucherinsolvenz für Arbeitnehmer, Rentner oder Studierende sowie als Regelinsolvenz für (ehemals) Selbstständige. In beiden Fällen handelt es sich um ein gerichtliches Insolvenzverfahren für natürliche Personen – also für Menschen, nicht für Unternehmen oder juristische Personen wie eine GmbH.
Das Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet – entweder vom Schuldner selbst (Eigenantrag) oder von einem Gläubiger. Der Schuldner ist jedoch nicht verpflichtet, einen Antrag zu stellen.
Voraussetzung für die Eröffnung der Privatinsolvenz ist in der Regel die Zahlungsunfähigkeit sowie die Möglichkeit, die Verfahrenskosten zu decken. Durch § 4a der Insolvenzordnung (InsO) besteht aber die Möglichkeit, eine Stundung der Verfahrenskosten zu beantragen, sodass auch mittellose Schuldner Zugang zum Verfahren haben.
Wer Privatinsolvenz mit dem Ziel der Restschuldbefreiung beantragen möchte, muss in der Regel drei Anträge einreichen:
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Antrag auf Restschuldbefreiung
- Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten
Wie läuft das Verfahren der Privatinsolvenz ab?
Das Verbraucherinsolvenzverfahren folgt einem festgelegten Ablauf. Zunächst muss der Schuldner versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit seinen Gläubigern herbeizuführen – ein sogenanntes Schuldenbereinigungsverfahren. Gelingt dieser Versuch nicht, wird das Scheitern durch eine offizielle Bescheinigung (z. B. von einem Anwalt oder einer Schuldnerberatung) bestätigt.
Anschließend wird ein Schuldenbereinigungsplan erstellt und gemeinsam mit dem Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Das Gericht kann dann ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren durchführen. Wenn auch dieser Versuch scheitert, beginnt das eigentliche Privatinsolvenzverfahren.
In der Regel erfolgt eine schriftliche Anhörung der Gläubiger. Gibt es keine rechtlichen Hinderungsgründe, kündigt das Gericht die Restschuldbefreiung an und setzt einen Insolvenzverwalter (Treuhänder) ein.
Es folgt die sogenannte Wohlverhaltensperiode, die seit Oktober 2020 nur noch drei Jahre dauert. In dieser Zeit muss der Schuldner bestimmte Pflichten erfüllen. Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase entscheidet das Gericht über die endgültige Restschuldbefreiung – der Schuldner ist dann schuldenfrei.
Der Weg zur Privatinsolvenz – erste Schritte vor dem Antrag
Noch bevor der eigentliche Insolvenzantrag gestellt wird, ist es notwendig, die finanzielle Situation genau zu analysieren. Dazu gehören unter anderem:
- Höhe der Schulden
- Höhe des Einkommens
- Anzahl und Art der Gläubiger
- Bestehende Zahlungsverpflichtungen (z. B. Unterhalt)
- Vermögenswerte
Diese Analyse erfolgt in der Praxis durch die geordnete Erfassung aller Gläubigerunterlagen. Im nächsten Schritt schreiben wir alle Gläubiger an und fordern sie unter Fristsetzung auf, ihre Forderungshöhe mitzuteilen.
Im Anschluss erfolgt der gesetzlich vorgeschriebene Schuldenbereinigungsversuch. Ziel ist es, mit den Gläubigern eine außergerichtliche Lösung zu erzielen.
Der Schuldenbereinigungsplan wird individuell auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners (z. B. Einkommen, Familiensituation) abgestimmt. Scheitert der Einigungsversuch – was oft der Fall ist – kann der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt werden.
Der Antrag an das Insolvenzgericht muss alle relevanten Informationen enthalten und ist umfangreich. Nach Einreichung dauert es in der Regel etwa einen Monat bis zur Eröffnung des Verfahrens. Ab diesem Zeitpunkt sind Pfändungen nicht mehr erlaubt und Gläubiger dürfen den Schuldner nicht mehr direkt kontaktieren. Der weitere Kontakt erfolgt über den Insolvenzverwalter. Der Schuldner erhält den pfändungsfreien Teil seines Einkommens.
Etwa ein Jahr nach der Verfahrenseröffnung beginnt die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit darf der Schuldner wieder eigene Rücklagen bilden, muss aber monatlich einen pfändbaren Betrag abführen.
Nach drei Jahren erfolgt die gerichtliche Entscheidung über die Restschuldbefreiung. Mit dem erfolgreichen Abschluss ist der Schuldner schuldenfrei – mit wenigen Ausnahmen wie z. B. bei Bußgeldern, Geldstrafen oder vorsätzlich begangenen Straftaten.
Voraussetzungen für eine Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz
Um Privatinsolvenz beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
- Es bestehen offene Forderungen
- Der Schuldner wohnt in Deutschland
- Es liegt keine aktive Selbstständigkeit mehr vor (eine spätere Wiederaufnahme ist möglich)
- Auch Personen ohne Einkommen – etwa Rentner, Studierende oder Arbeitssuchende – können Privatinsolvenz beantragen
Vor- und Nachteile der Privatinsolvenz
Ob ein Antrag auf Privatinsolvenz sinnvoll ist, hängt immer von der individuellen Situation ab. Wir prüfen Ihren Fall gerne individuell. Die folgende Übersicht gibt Ihnen erste Anhaltspunkte:
Vorteile:
- Nach spätestens drei Jahren erhalten Schuldner eine Restschuldbefreiung
- Ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind Pfändungen und Zwangsvollstreckungen nicht mehr zulässig
- Der Schuldner behält den pfändungsfreien Teil seines Einkommens
- Schufa-Einträge werden drei Jahre nach der Restschuldbefreiung gelöscht (in Zukunft voraussichtlich schon nach sechs Monaten)
Nachteile:
- Es steht nur das pfändungsfreie Einkommen zur Verfügung
- Konsumverzicht ist notwendig, Ratenkäufe oder Kredite sind meist nicht möglich
- Vermögenswerte können durch den Insolvenzverwalter verwertet werden (z. B. ein Auto)
- Der Arbeitgeber wird über die Insolvenz informiert, was die Jobsuche oder Probezeit erschweren kann
- Die Privatinsolvenz wird öffentlich bekannt gemacht (Insolvenzbekanntmachungen)
- Nicht alle Schulden werden erlassen (z. B. Bußgelder, Geldstrafen, Schulden aus Straftaten)
- Während der Wohlverhaltensphase müssen bestimmte gesetzliche Pflichten eingehalten werden
Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz – was ist der Unterschied?
Der Unterschied zwischen Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) und Regelinsolvenz liegt vor allem in der beruflichen Situation und der Anzahl der Gläubiger:
Die Regelinsolvenz betrifft:
- Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch selbstständig sind
- Ehemals Selbstständige mit unübersichtlichen Vermögensverhältnissen (mehr als 20 Gläubiger oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen)
- Juristische Personen (z. B. GmbH, AG), die zahlungsunfähig oder überschuldet sind
Ablauf der Regelinsolvenz (bei natürlichen Personen):
- Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ggf. mit Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung
- Prüfung durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter, ob ein Insolvenzgrund und verwertbares Vermögen vorliegen
- Eröffnung des Verfahrens, Durchführung wie bei der Verbraucherinsolvenz
- Drei Jahre Wohlverhaltensperiode mit anschließender Restschuldbefreiung
Wichtige Unterschiede im Verfahren:
- Bei der Privatinsolvenz ist ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch zwingend erforderlich
- Die Verwendung amtlicher Formulare ist bei der Privatinsolvenz vorgeschrieben
- Bei der Regelinsolvenz ist kein Schuldenbereinigungsverfahren notwendig
- Formulare sind nicht zwingend, aber empfohlen
Fazit
Beide Insolvenzverfahren führen – bei korrektem Ablauf – zur Restschuldbefreiung nach drei Jahren. Die Entscheidung, ob Privatinsolvenz oder Regelinsolvenz der richtige Weg ist, hängt vor allem von Ihrer beruflichen Ausgangslage ab. Wir beraten Sie gerne individuell und begleiten Sie zuverlässig durch das Verfahren.
Privatinsolvenz – schuldenfrei in 3 Jahren !
Wo finde ich mehr Informationen zur Privatinsolvenz?
Hilfreiche Informationen zur Privatinsolvenz findet man z.B. hier: Wiki Privatinsolvenz, Wiki Verbraucherinsolvenz, Finaztip Privatinsolvenz, Verbraucherzentrale, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Justiz NRW, dimsic.com, dimsic.com/privatinsolvenz, dimsic.com/privatinsolvenz-duesseldorf
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- Rechtsanwalt für Privatinsolvenz in Düsseldorf B. Dimsic, LL.M.
- Erfahrung mit Privatinsolvenz, Verbraucherinsolvenz und Regelinsolvenz seit 15 Jahren
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Privatinsolvenz – Schuldenfrei leben in 3 Jahren
Als erfahrener Anwalt mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und Beantragung von Privatinsolvenzen unterstütze ich Sie persönlich auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten – ich begleite Sie sicher durch den gesamten Prozess der Privatinsolvenz.
Vorsicht für dubiosen Angeboten!
Vorsicht vor dubiosen Angeboten von „Internetkanzleien“ und Schuldenberatern!
Rechtsanwalt für Privatinsolvenz B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:
„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht tatsächlich in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten erhöhen. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierüber wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt.“
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