Schuldenberatung

Mit einer Schuldenberatung schuldenfrei werden!

Schnellübersicht

  • Kostenfreie Ersteinschätzung – Schuldenberatung vom Anwalt 

  • Begleitung vom Erstkontakt mit den Gläubigern, bei der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans sowie, falls erforderlich, Antragstellung bei Gericht bis zur Restschuldbefreiung

  • Persönlich & diskret in Düsseldorf oder online bundesweit

Beratung bei Schulden und finanziellen Problemen

Immer mehr Bürger geraten in die Schuldenfalle. Doch was ist zu tun, wenn die Schulden erdrückend werden? Eine kompetente Schuldnerberatung kann einen Ausweg aus der finanziellen Krise ermöglichen. Hierbei gibt es unterschiedliche Wege letztendlich wieder schuldenfrei zu werden. Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand, eigentlich ist es ganz einfach schuldenfrei zu werden. Sie müssen nur aktiv werden und Kontakt zu uns aufnehmen!

Was bedeutet Schuldnerberatung und Schuldenberatung?

Die Begriffe „Schuldnerberatung“ oder „Schuldenberatung“ sind ebenso wie der Begriff „Insolvenzberatung“ nicht einheitlich definiert oder gesetzlich geschützt. Unter „Schuldnerberatung“ oder „Schuldenberatung“ wird meistens die Beratung von Privatpersonen bei Schulden und finanziellen Problemen verstanden. Bietet ein Insolvenzverfahren den einzigen Ausweg aus der Schuldenfalle, schließt sich der Schuldenberatung die Insolvenzberatung an.

Obwohl „Schuldnerberatung“ häufig mit den öffentlichen Schuldnerberatungsstellen als einem Teilbereich der Sozialberatung gleichgesetzt wird, gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung „Schuldnerberater“ oder „Schuldnerberatung“. Das führt dazu, dass grundsätzlich Jeder Beratungen bei Schulden oder finanziellen Problemen durchführen darf.

Aus diesem Grund gibt es eine Vielzahl von gewerblichen Schuldnerberatern, welche die Notsituation von Schuldnern ausnutzen und ihre Beratungsleistungen verkaufen, ihnen jedoch kaum bis überhaupt nicht weiterhelfen.

Bei der Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans hat der Gesetzgeber jedoch deutliche Einschränkungen gemacht, da sich Schuldner hierzu nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung an eine „geeignete Person oder Stelle“ wenden müssen. Dieser außergerichtliche Schuldenbereinigungsversuch ist die Voraussetzung dafür, in das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren zu gelangen.

Die Festlegung dieser „geeigneten Personen oder Stellen“ wird von den einzelnen Bundesländern auf Landesebene geregelt. Als „geeignete Personen“ sind unter anderem Rechtsanwälte und Steuerberater anerkannt, während „geeignete Stellen“ sich zumeist auf die Schuldnerberatungsstellen beziehen, die in der Regel von Kommunen oder karitativen Gemeinschaften eingerichtet werden. In diesem Verständnis kann also zwischen der „anwaltlichen“ und der „sozialen“ Schuldnerberatung unterschieden werden.

Was sind Ursachen der Überschuldung?

Die Ursachen der Überschuldung können vielfältig sein. Wo ist die Grenze zwischen Verschuldung und Überschuldung?

Zunächst sind Schulden nichts Negatives. Sie werden erst dann zur Belastung, wenn die notwendigen Mittel zur Schuldendeckung nicht mehr getragen werden können. Dies geschieht z. B. häufig durch den Verlust der Arbeitsstelle und den damit verbundenen Wegfall des Einkommens. Aber nicht immer ist der Weg in die Schuldenspirale unverschuldet. So führt beispielsweise oft auch eine Überschätzung der persönlichen finanziellen Leistungsfähigkeit zu einer übergroßen Schuldenanhäufung.

Wir können Ihnen dabei helfen, Ihre bestehenden Schulden zu reduzieren und Sie unter Umständen von Ihren Schulden befreien. Ein dauerhaftes Entkommen aus der Schuldenfalle setzt jedoch auch immer die Bereitschaft voraus, das eigene Verhalten zu ändern und die Ursachen der Überschuldung auszuschließen.

Bei (hohen) Schulden spricht sehr viel für eine umfassende Beratung

Haben Sie Probleme, ausstehende Rechnungen zu zahlen? Bleibt am Ende des Monats regelmäßig zu wenig Geld zum Leben übrig? Befinden Sie sich am Rande des Existenzminimums? Dann sollten Sie sich von einer professionellen Schuldenberatung helfen lassen. Je früher Sie die Beratung beginnt, desto besser. Durch Sollzinsen und Mahngebühren kann der Schuldenberg schnell weiterwachsen.

Sind Ihre Schulden gering und es warten nur wenige Gläubiger auf ihr Geld, ist in vielen Fällen ein außergerichtlicher Vergleich möglich. Stehen größere Zahlungen aus oder haben bereits mehrere Gläubiger Mahnungen geschickt, fühlen sich viele Schuldner überfordert.

Nicht ganz zu Unrecht: Mangelnde Erfahrung im Umgang mit Gläubigern kann die finanzielle Situation weiter verschlechtern. Um sich etwas Luft zu verschaffen, vereinbaren einige Schuldner zum Beispiel Ratenzahlungen, die sie dann nicht leisten können. Unerfahrene Schuldner lassen sich vielleicht auch zu Zugeständnissen bewegen, die überhaupt nicht erfüllbar sind.

Vertrösten Sie Ihre Gläubiger mit nicht haltbaren Versprechungen, geht dadurch wichtige Zeit für die Schuldenregulierung verloren. Wesentlich sinnvoller ist es, sich direkt an eine professionelle Schuldenberatung zu wenden. Seriöse Berater verfügen über die nötige Erfahrung und Routine, um Ihre individuelle Situation zu beurteilen und Ihnen den bestmöglichen Weg aus den Schulden aufzuzeigen.

Welche Wege aus der Zahlungsunfähigkeit gibt es?

Wenn Verbraucher zahlungsunfähig sind, gibt es zwei Möglichkeiten, um sich von den Schulden zu befreien.

Schuldenregulierung

Eine Option ist die außergerichtliche Schuldenregulierung. Dafür erarbeitet der Schuldner zusammen mit einem Schuldnerberater, Anwalt oder Steuerberater einen Schuldenbereinigungsplan. Darin ist festgelegt, welche Forderungen er in welchem Zeitraum bezahlen kann. Gläubiger können im Rahmen eines solchen Plans eine Einmalzahlung oder feste Raten erhalten, wenn sie dafür einen Teil der Schulden erlassen. Diesem Plan müssen alle Gläubiger zustimmen. Meldet sich nur einer der Gläubiger nicht, platzt der Deal. Einigen sich alle Beteiligten, wird der Vergleich schriftlich festgehalten, und der Betroffene ist schuldenfrei, nachdem er den Plan umgesetzt hat. In der Praxis geling dies allerdings eher selten, denn die meisten Schuldner sind mit einer Privatinsolvenz wirtschaftlich besser gestellt.

Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Kommen Schuldner und Gläubigern nicht überein, bleibt nur die Verbraucherinsolvenz. Diese ermöglicht es Privatpersonen, ihre Schulden loszuwerden, auch wenn sie sie nicht vollständig zurückzahlen können. Dafür müssen sie drei Jahre lang den pfändbaren Anteil ihres Einkommens an einen Insolvenzverwalter zahlen. Wer das Verfahren durchläuft, muss währenddessen arbeiten oder sich um einen Job bemühen. Neue Schulden darf er nicht machen.

Schuldnerberater helfen, die Vor- und Nachteile des Insolvenzverfahrens abzuwägen. Sie unterstützen die Betroffenen außerdem beim Ausfüllen der nötigen Formulare, falls sie sich für die Privatinsolvenz entscheiden. Wenn nötig, begleiten sie Schuldner während der gesamten Dauer des Verfahrens. Weitere Informationen findest Du dazu in unserem Ratgeber Verbraucherinsolvenz.

Unsere Tätigkeiten im Rahmen der „Schuldnerberatung“ – Schuldenberatung durch einen spezialisierten Anwalt

Schuldner können sich auch von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen. Eine anwaltliche Schuldenberatung hat zahlreiche Vorteile.

Durch einen auf Schulden spezialisierten Anwalt erhalten Sie während des gesamten Prozesses fundierte juristische Beratung. Das ist bei öffentlichen oder gewerblichen Schuldenberatungsstellen eher selten der Fall.

Bei einer anwaltlichen Beratung müssen Sie meistens keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen. Das ist häufig auch der Knackpunkt, denn mit jeder Verzögerung besteht die Gefahr, noch weiter in die Schuldenspirale zu geraten.

Ein weiterer großer Vorteil der anwaltlichen Schuldenberatung: Rechtsanwälte  gelten als staatlich anerkannte Beratungsstellen. Sie dürfen daher die Bescheinigung im Sinne des § 305 InsO ausstellen. Sollte die außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern scheitern, ist damit der Weg in die Privatinsolvenz frei. Außerdem stehen die Anwälte i.d.R. Schuldnern auch während eines Insolvenzverfahrens zur Seite.

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Wie läuft eine Schuldenberatung bei uns ab?

1. Beratungsgespräch

In einem ersten Beratungsgespräch klären wir mit Ihnen die dringlichsten „Baustellen“, helfen Ihnen bei der Sicherung Ihrer Existenz (z. B. bei akuter Pfändung, Energie- und Mietschulden), zeigen Ihnen einen Weg, den Überblick zurück zu gewinnen und zumindest besser mit Ihren Schulden leben zu können. Außerdem klären wir, welche weiteren Schritte in Ihrer Situation erforderlich sind.

Benötigen Sie eine umfassende Schuldnerberatung mit dem Ziel der Entschuldung und ist diese durch uns möglich, unterstützen wir Sie im weiteren Beratungsverlauf, indem wir:

  • die gegen Sie gerichteten Gläubigerforderungen rechtlich prüfen,
  • Ihnen bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte gegenüber Ihren Gläubigern helfen,
  • eine Bestandsaufnahme Ihrer Haushaltsfinanzen durchführen,
  • einen Plan zur Regulierung Ihrer Schulden erarbeiten und
  • entsprechende Verhandlungen führen bzw. begleiten.

Ist eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern nicht möglich, prüfen wir als anerkannte Stelle nach § 305 InsO die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens und unterstützen Sie in allen Etappen des dreijährigen Verfahrens. Am Ende der Wohlverhaltensphase steht Ihnen mit der Restschuldbefreiung ein wirtschaftlicher Neuanfang offen.
Je besser Sie sich auf unser Gespräch vorbereiten, desto schneller und zielgerichteter können wir Ihnen helfen. Bringen Sie unbedingt die entsprechenden Unterlagen (z. B. Vollstreckungsbescheid, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Schriftwechsel und Vertrag) bereits zum ersten Termin mit. Dies gilt insbesondere bei akuten Problemen mit Pfändungen, Strom- oder Mietschulden, bei denen schnelles Handeln erforderlich ist. Sind Sie unsicher, welche Unterlagen wichtig sind, sprechen Sie uns einfach im Vorfeld an.

2. Anschreiben der Gläubiger und außergerichtliche Schuldenbereinigung

Nachdem wir sämtliche für die Schuldnerberatung benötigten Informationen und Unterlagen von Ihnen erhalten haben, schreiben wir Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein. Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse fertigen wir anschließend einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie an und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen.

Wenn nicht alle Gläubiger diesem Vorschlag Ihre Zustimmung geben, gilt der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan als gescheitert. Dann beginnen für uns die Tätigkeiten im Rahmen der „Insolvenzberatung“.

Wie hoch sind die Kosten der Schuldnerberatung?

Bei Privatpersonen richten sich die Kosten in der Regel nach der Anzahl Ihrer Gläubiger und der Höhe der Gesamtschulden.

Beratungshilfe bei Schuldnerberatung

Zu Beginn des Verfahrens prüfen wir für Sie Ihren Anspruch auf Beratungshilfe. Die Gewährung von Beratungshilfe hängt vom jeweils zuständigen Amtsgericht ab.

In der Praxis werden Anträge auf Beratungshilfe immer häufiger mit dem Verweis auf die öffentlichen Schuldnerberatungsstellen abgelehnt. Bei diesen – meist karitativen – Beratungsstellen müssen Schuldner teilweise jedoch bis zu mehrere Monate lange Wartezeiten in Kauf nehmen, ehe sie einen Beratungstermin und somit aktive Hilfe erhalten.

FAQ – Schuldenberatung

1. Was ist eine Schuldenberatung?

Eine Schuldenberatung ist eine professionelle Unterstützung für Menschen mit finanziellen Problemen. Ziel ist es, die Schulden zu ordnen, Zahlungslösungen zu finden und gegebenenfalls Wege wie Ratenzahlungen, Vergleiche oder Privatinsolvenz einzuleiten.

2. Wo kann ich eine Schuldenberatung in Anspruch nehmen?

Schuldenberatung wird angeboten von gemeinnützigen Trägern (z. B. Caritas, Diakonie, Verbraucherzentralen), Kommunen und spezialisierten Rechtsanwälten oder Schuldnerberatern. Achten Sie darauf, dass die Stelle staatlich anerkannt ist.

3. Was kostet eine Schuldenberatung?

Gemeinnützige und staatlich finanzierte Schuldenberatungsstellen arbeiten in der Regel kostenlos. Bei privaten oder anwaltlichen Beratern können Kosten entstehen – diese müssen vorab offengelegt werden.

4. Welche Unterlagen benötige ich für die Schuldenberatung?

Sie sollten möglichst vollständig mitbringen: Gläubigerlisten, Mahnschreiben, Inkassoschreiben, Kontoauszüge, Lohnabrechnungen, Mietverträge, laufende Verträge und Bescheide über Sozialleistungen.

5. Wie läuft eine Schuldenberatung ab?

Zunächst wird die finanzielle Gesamtsituation analysiert. Danach erfolgt die Budgetplanung, Schuldenaufstellung und ggf. die Einleitung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern. Wenn das scheitert, ist auch ein Insolvenzverfahren möglich.

6. Muss ich bei einer Schuldenberatung Insolvenz anmelden?

Nein. Eine Insolvenz ist nur der letzte Schritt, wenn andere Lösungswege wie Vergleiche oder Ratenzahlungen nicht erfolgreich waren. Viele Fälle lassen sich ohne Insolvenz regeln.

7. Kann die Schuldenberatung meine Schulden erlassen?

Nein, eine Schuldenberatung selbst kann keine Schulden erlassen. Sie hilft jedoch bei Verhandlungen mit Gläubigern, um etwa Stundungen, Vergleiche oder Teilerlasse zu erreichen.

8. Wie lange dauert eine Schuldenberatung?

Das hängt von der Komplexität des Falls ab. Einfache Fälle können in wenigen Monaten geregelt sein. Bei vielen Gläubigern oder einer Privatinsolvenz kann es mehrere Jahre dauern.

9. Ist eine Schuldenberatung vertraulich?

Ja. Alle Informationen unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Daten und Angaben werden vertraulich behandelt und nicht ohne Ihre Zustimmung weitergegeben.

10. Wirkt sich die Schuldenberatung auf die Schufa aus?

Allein die Inanspruchnahme einer Schuldenberatung hat keine Auswirkungen auf die Schufa. Erst wenn z. B. ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt ein entsprechender Eintrag.

11. Hilft eine Schuldenberatung auch bei Miet- oder Energieschulden?

Ja. Viele Beratungsstellen helfen auch bei existenzbedrohenden Schulden wie Mietrückständen, Stromschulden oder Kontopfändungen und unterstützen bei Verhandlungen mit Vermietern oder Versorgern.

12. Kann ich Schuldenberatung auch online machen?

Ja, viele seriöse Anbieter bieten mittlerweile auch Online-Beratungen an, z. B. über E-Mail, Telefon oder Videokonferenz. Wichtig ist, dass es sich um eine zugelassene und seriöse Stelle handelt.

13. Was ist der Unterschied zwischen Schuldenberatung und Insolvenzberatung?

Schuldenberatung umfasst alle Maßnahmen zur Schuldenregulierung. Insolvenzberatung ist ein Teil davon – sie bereitet gezielt auf ein Insolvenzverfahren vor und begleitet durch den Prozess.

14. Bekomme ich Hilfe, wenn mir Strom oder Gas abgestellt wurde?

Ja. Schuldenberatungsstellen helfen oft kurzfristig bei drohender Sperre. Sie unterstützen bei der Kommunikation mit Energieversorgern und können auch Sozialträger einbinden.

15. Kann ich trotz Schuldenberatung gepfändet werden?

Ja, wenn ein Gläubiger bereits einen vollstreckbaren Titel hat. Die Schuldenberatung kann aber Pfändungsschutzmaßnahmen wie ein P-Konto empfehlen oder eine Einigung anstreben, um Pfändungen zu verhindern.

Vorsicht für dubiosen Angeboten!

Vorsicht vor dubiosen Angeboten von „Internetkanzleien“ und Schuldenberatern!

Rechtsanwalt für Privatinsolvenz B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:

„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht tatsächlich in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten erhöhen. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierüber wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt.“

Schuldenberatung auch in Ihrer Stadt – unverbindliche Ersteinschätzung

Wir helfen unsere Mandanten bundesweit schuldenfrei zu werden. Egal in welcher Stadt. Es ist einfach und unkompliziert. Sprechen Sie uns unverbindlich an und werden endlich Ihre Schulden los!

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