Warum wir?
Wir sind Rechtsanwälte und keine dubiose Schuldenberatung. Wir haben mehr als 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und bei der Durchführung von Insolvenzen (Privatinsolvenz | Verbraucherinsolvenz | Regelinsolvenz).
Wir zeigen Ihnen nach einem ersten unverbindlichen Gespräch, welcher Weg für Sie der beste ist.
Wir bieten Ihnen keine dubiosen Gläubigervergleiche an, mit denen Sie über lange Zeit Geld zahlen ohne wirklich schuldenfrei zu werden.
Wir haben eine transparente Kostenstruktur. Sie wissen genau was wie viel kostet.
Sehr gute Erreichbarkeit. Entweder Sie erreichen uns direkt oder erhalten in kürzester Zeit einen Rückruf.
Transparente Vergütungsstruktur, zugeschnitten auf den jeweiligen Einzelfall und den Mandanten.
Sofern Sie es wünschen begleiten wir Sie auch noch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als sog. Verfahrensbevollmächtigte
Gute Kommunikation mit den Mandanten durch verständliche Erklärung der juristischen Zusammenhänge.
Bundesweite Vertretung. Wir können Sie bei einer Privatinsolvenz bundesweit vertreten, d.h. ein persönliches Gespräch bei uns in der Kanzlei ist nicht nötig. Wir bearbeiten Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenzen und Regelinsolvenzen nicht nur aus Düsseldorf, sondern auch aus Krefeld, Neuss, Solingen, Wuppertal, Duisburg, Mönchengladbach, Essen, Köln, Oberhausen, Ratingen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Recklinghausen, Leverkusen, Dortmund, Gelsenkirchen. Wir sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.
Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und dem Ablauf eines Insolvenzverfahrens um schuldenfrei zu werden finden Sie hier: Mehr Informationen
AUSGEZEICHNET Basierend auf 122 Bewertungen Baris Köseoglu06/06/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich möchte Herrn Rechtsanwalt Dimsic und seinem gesamten Team meinen herzlichen Dank aussprechen. Mein Anliegen wurde äußerst professionell, engagiert und zu meiner vollsten Zufriedenheit gelöst. Von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss fühlte ich mich jederzeit bestens betreut und kompetent vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die klare Kommunikation, die schnelle Reaktionszeit und die empathische Art, mit der man mir begegnet ist. Ich kann Herrn Dimsic und sein Team uneingeschränkt weiterempfehlen! Vista Sicherheitsdienst26/05/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir wurden hier fachlich Kompetent beraten und eine Einstellung des Verfahrens wurde erwirkt. Nichts auszusetzen. Fatih Yüksel21/05/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herr Dimsic ist einfach Klasse und unkompliziert. Er reagiert einfach ganz schnell wenn man Ihn braucht. mfg Fabio De Maio16/05/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ein super Rechtsanwalt! Kann man nur weiterempfehlen! Ich war Mega zufrieden mit Herrn Dimsic! J B.07/05/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Hervorragender Rechtsanwalt – absolut empfehlenswert! Ich habe mich bei Herrn Dimsic vom ersten Gespräch an bestens aufgehoben gefühlt. Mit hoher Fachkompetenz, Engagement und einer ruhigen, souveränen Art wurde mein Anliegen professionell bearbeitet. Vielen Dank für die tolle Unterstützung – ich würde mich jederzeit wieder an Sie wenden! Nur zu empfehlen!! farbod zamanian29/04/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Beste Anwalt die jemals hate kann nur empfehlen 🙏🏻 Josomito Harasha13/03/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich kann Herr Dimsic uneingeschränkt weiterempfehlen! Vom ersten Beratungsgespräch bis zur erfolgreichen Lösung meines Falls habe ich mich bestens betreut gefühlt. Herr Dimsic hat mich kompetent beraten, war stets erreichbar und hat sich mit großem Engagement für meine Interessen eingesetzt. Besonders beeindruckt hat mich die klare und verständliche Kommunikation sowie die schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Vielen Dank für die ausgezeichnete Unterstützung – jederzeit wieder! Ibrahim mawlood10/03/2025Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Herrn Dimsic topVerifiziert von: TrustindexDas verifizierte Trustindex-Abzeichen ist das universelle Symbol des Vertrauens. Nur die besten Unternehmen können das verifizierte Abzeichen erhalten, die eine Bewertungsnote über 4.5 haben, basierend auf Kundenbewertungen der letzten 12 Monate. Mehr erfahren
Vorsicht für dubiosen Angeboten!
Vorsicht vor dubiosen Angeboten von „Internetkanzleien“ und Schuldenberatern!
Rechtsanwalt für Privatinsolvenz B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:
„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht tatsächlich in absehbarer Zeit schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten erhöhen. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierüber wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt.“
Häufige Fragen (FAQ)
Die Privatinsolvenz, auch Verbraucherinsolvenz genannt, ist ein rechtlich geregeltes Verfahren in Deutschland, das überschuldeten Privatpersonen (also Verbrauchern) die Möglichkeit gibt, sich von ihren Schulden zu befreien – auch dann, wenn sie diese nicht vollständig zurückzahlen können.
Ziel der Privatinsolvenz:
Das Hauptziel ist die Restschuldbefreiung – also ein wirtschaftlicher Neuanfang für die betroffene Person nach einer bestimmten Zeit, in der sie ihre finanziellen Möglichkeiten genutzt hat, um zumindest einen Teil ihrer Schulden zu tilgen.
Voraussetzungen für die Privatinsolvenz:
- Natürliche Person, die keine selbstständige Tätigkeit mehr ausübt oder deren Vermögensverhältnisse überschaubar sind.
- Dauerhafte Zahlungsunfähigkeit (Schulden können nicht mehr innerhalb von drei Wochen beglichen werden).
- Es muss vor dem Insolvenzantrag ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen worden sein (z. B. durch eine Schuldnerberatung oder einen Anwalt).
- Falls dieser Einigungsversuch scheitert, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet werden.
Privatinsolvenz: Für Verbraucher (also Privatpersonen), z. B. Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose.
Regelinsolvenz: Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler oder Unternehmen. Auch ehemals Selbstständige, wenn sie viele Gläubiger (mehr als 20) oder offene Arbeitnehmerforderungen haben.
Die Privatinsolvenz – auch Verbraucherinsolvenz genannt – und die Regelinsolvenz sind zwei unterschiedliche Formen des Insolvenzverfahrens in Deutschland, die sich vor allem in ihrer Zielgruppe, im Ablauf und in den gesetzlichen Anforderungen unterscheiden.
Die Privatinsolvenz richtet sich an nicht selbstständig tätige Personen, also typischerweise an Arbeitnehmer, Rentner, Studierende oder Arbeitslose. Auch ehemalige Selbstständige können die Privatinsolvenz durchlaufen, allerdings nur dann, wenn sie nicht mehr als 20 Gläubiger haben und keine offenen Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (z. B. Löhne oder Sozialabgaben) bestehen. Im Gegensatz dazu ist die Regelinsolvenz für selbstständig Tätige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie für Unternehmen und deren gesetzliche Vertreter vorgesehen. Auch ehemalige Selbstständige mit komplexeren Vermögensverhältnissen oder vielen Gläubigern müssen in der Regel das Regelinsolvenzverfahren durchlaufen.
Ein wesentlicher Unterschied liegt im Verfahrensablauf: Bei der Privatinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern zwingend vorgeschrieben. Erst wenn dieser scheitert und dies von einer geeigneten Stelle (z. B. Schuldnerberatung oder Rechtsanwalt) bescheinigt wird, kann das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt werden. Im Rahmen dieses Verfahrens prüft das Gericht auch einen sogenannten Schuldenbereinigungsplan. Die Regelinsolvenz sieht hingegen keinen verpflichtenden Einigungsversuch vor – das Verfahren wird unmittelbar durch einen Antrag beim Insolvenzgericht eingeleitet.
Auch die Komplexität des Verfahrens unterscheidet sich deutlich: Die Privatinsolvenz folgt einem stark vereinfachten und standardisierten Ablauf, der für Verbraucher leichter nachvollziehbar ist. Die Regelinsolvenz hingegen kann je nach Art und Umfang des Unternehmens sehr viel umfangreicher und individueller gestaltet sein. Sie beinhaltet häufig auch betriebswirtschaftliche Analysen, Verwertungen von Firmenvermögen sowie unter Umständen die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch einen Insolvenzverwalter.
Beide Verfahren haben jedoch ein gemeinsames Ziel: die Restschuldbefreiung. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 ist diese in beiden Verfahren grundsätzlich nach drei Jahren möglich – unabhängig von der Höhe der Schulden oder der Quote, die an die Gläubiger zurückgezahlt wurde. Während dieser sogenannten Wohlverhaltensphase sind bestimmte Obliegenheiten einzuhalten, z. B. die Abgabe des pfändbaren Einkommens, die Mitwirkung bei der Aufklärung der Vermögensverhältnisse und die Verpflichtung, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Privatinsolvenz ein vereinfachtes Verfahren für überschuldete Verbraucher darstellt, während die Regelinsolvenz für komplexere wirtschaftliche Verhältnisse – etwa bei Selbstständigen oder Unternehmen – vorgesehen ist. Beide Wege führen jedoch im Idealfall zu einem wirtschaftlichen Neuanfang und zur Entlastung von erdrückenden Schulden.
Rechtsanwalt B. Dimsic, LL.M. aus Düsseldorf:
„Aus meiner 15 jährigen Praxis als Rechtsanwalt für Privatinsolvenzen weiß ich aus zahlreichen Fällen, dass oft dubiose Angebote dahingehend gemacht werden, dass vom Schuldner ein bestimmter monatlich zu zahlender Betrag für die Gläubiger zur Verfügung gestellt wird ohne Aussicht schuldenfrei zu werden. Zum Beispiel kam ein Mandant mit Schulden von ca. 90.000 EUR bei 7 Gläubigern zu mir, dem eine „Internetkanzlei“ auf Basis seines Einkommens vorgeschlagen hat 900 EUR monatlich an die Gläubiger zu zahlen. Rechtsanwaltskosten sollten in Höhe von 4.500 EUR anfallen. Hier würde der Mandant erst eimal 5 Monate auf die Rechtsanwaltskosten zahlen. Erst dann würden die Gläubiger bedient werden, wobei man nicht vergessen darf, dass sich die Schulden von 90.000 EUR täglich erhöhen durch Zinsen und weiter auflaufende Kosten. Hier würde der Mandant fast 10 Jahre brauchen um schuldenfrei zu werden! In einem solchen Fall macht die Privatinsolvenz auf jeden Fall Sinn, da man bereits nach 3 Jahren schuldenfrei wird. Hierauf wurde er aber nicht ordentlich aufgeklärt. Etwas anderes kann hier gelten, wenn der Mandant in der Lage ist einen höheren Einmalbetrag aufzubringen, z.B. durch ein Privatdarlehen von Bekannten, Freunden oder Familie, wobei dieses ja dann auch zurückgezahlt werden muss. Da Schuldner hierzu regelmäßig jedoch nicht in der Lage sind, ist die Privatinsolvenz meistens der bessere Weg.“
Ja, Sie müssen eine zumutbare Tätigkeit ausüben oder sich aktiv um Arbeit bemühen. Wer ohne triftigen Grund nicht arbeitet, riskiert die Versagung der Restschuldbefreiung.
Nein, die Privatinsolvenz betrifft nur die Person, die sie beantragt. Es sei denn, beide Ehepartner sind gemeinsam verschuldet – dann kann es sinnvoll sein, dass beide ein Verfahren durchlaufen.
Der Mietvertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Die Miete müssen Sie weiterhin aus dem unpfändbaren Teil Ihres Einkommens zahlen. Mietschulden vor Beginn der Insolvenz können jedoch Teil des Verfahrens sein.
Ein Auto kann gepfändet werden, wenn es keinen notwendigen Zweck erfüllt. Wenn Sie es aber z. B. für die Arbeit, Pflege eines Angehörigen oder die Kinderbetreuung brauchen, kann es unter Umständen geschützt sein.
Wenn Sie z. B. keine Arbeit suchen, Einkommen verheimlichen oder falsche Angaben machen, kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen, dann bleiben Sie auf Ihren Schulden sitzen.
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- Rechtsanwalt für Privatinsolvenz in Düsseldorf B. Dimsic, LL.M.
- Telefon: 0211/15831842
- Mail: mail(at)privatinsolvenz24.com
- Termin in Düsseldorf oder online möglich
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Als erfahrener Anwalt mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im Bereich der Schuldenregulierung und Beantragung von Privatinsolvenzen unterstütze ich Sie persönlich auf Ihrem Weg in ein schuldenfreies Leben. Nutzen Sie die rechtlichen Möglichkeiten – ich begleite Sie sicher durch den geasmaten Prozess der Privatinsolvenz in Düsseldorf.
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