Ja, auch Schulden beim Finanzamt werden von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst. Die Höhe der Verbindlichkeiten beim Finanzamt spielen dabei keine Rolle, es können 5.000 EUR sein oder aber 500.000 EUR.
Ja, auch Schulden beim Finanzamt werden von der Restschuldbefreiung im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst. Die Höhe der Verbindlichkeiten beim Finanzamt spielen dabei keine Rolle, es können 5.000 EUR sein oder aber 500.000 EUR.
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