Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird aktuell nach einem Zeitraum von 6 Monaten taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Es ist allerdings zu erwarten, dass aufgrund neuer Regelungen, insbesondere auch der DSGVO, die SCHUFA hier in Zukunft noch schneller nach der Restschuldbefreiung Einträge löschen wird.